Technische Schnittstelle zu Auftraggebern und Behörden
Zwischen einem Hersteller und dem deutschen Markt liegen nicht nur Normen, sondern auch unterschiedliche technische Verständnisse, abweichende Auslegungen derselben Anforderung und häufig eine Sprachgrenze. Genau dort entstehen Verzögerungen, die mit der Qualität des Erzeugnisses nichts zu tun haben.
Ich übernehme in dieser Konstellation die technische Vermittlung: Ich übersetze Anforderungen in beide Richtungen, beantworte Rückfragen fachlich belegt und sorge dafür, dass alle Beteiligten über denselben Sachverhalt sprechen.
- Technische Übersetzung in beide Richtungen
- Ein Ansprechpartner für alle Beteiligten
- Schriftliche Klärung auf Wunsch
- Für internationale Hersteller

Wo die Reibung tatsächlich entsteht
Ein Auftraggeber fragt nach einem Nachweis, den es im Herkunftsland des Herstellers in dieser Form nicht gibt. Ein Prüfer legt eine Norm strenger aus, als der Hersteller sie kennt. Eine Rückfrage bleibt unbeantwortet, weil auf der einen Seite die technische Fachsprache fehlt und auf der anderen die Kenntnis der Fertigung.
Keine dieser Situationen ist ein Qualitätsproblem. Alle drei kosten aber Zeit und schaffen Misstrauen, das später schwer wieder abzubauen ist. Eine fachlich anerkannte Schnittstelle löst sie meist in wenigen Schritten.
Was die Schnittstellentätigkeit umfasst
Gegenüber dem Auftraggeber
- Beantwortung technischer Rückfragen mit Bezug auf die Regelwerke
- Erläuterung der Fertigungs- und Prüfpraxis des Herstellers
- Aufbereitung der Nachweise in der hier erwarteten Form
- Teilnahme an technischen Besprechungen und Abnahmen
Gegenüber dem Hersteller
- Einordnung der gestellten Anforderungen und ihrer Grundlage
- Klärung, welche Nachweise tatsächlich erforderlich sind
- Hinweis auf Unterschiede zur bisherigen Praxis
- Konkrete Vorgaben, was im Werk zu dokumentieren ist
Gegenüber Prüfstellen und Behörden
- Technische Darstellung des Erzeugnisses und seiner Nachweise
- Klärung von Auslegungsfragen zu Normen und Anforderungen
- Schriftliche Stellungnahme zu strittigen technischen Punkten
- Begleitung des Verfahrens auf technischer Ebene
Was sich dadurch ändert
- Ein AnsprechpartnerTechnische Fragen laufen an einer Stelle zusammen statt über mehrere Kanäle
- Kürzere WegeRückfragen werden beantwortet, statt zwischen den Beteiligten hin und her zu wandern
- Gemeinsame GrundlageAlle Seiten beziehen sich auf denselben, schriftlich festgehaltenen Sachverhalt
- Weniger VerzögerungFreigaben und Abnahmen scheitern seltener an Verständigungsfragen
- BelastbarkeitAussagen kommen von unabhängiger Seite und werden entsprechend gewichtet
Die Tätigkeit ist technischer Natur. Vertragsverhandlungen, rechtliche Vertretung und behördliche Antragstellung gehören nicht dazu.
Eingebettet in den Marktzugang
- Normenkonformität und Marktzugang in der EU – Überblick
- Normen- und Konformitätsprüfung des Erzeugnisses
- Fertigungsbegleitende Überwachung im Herstellwerk
- Markteinführung und Abnahme begleiten
- Mehrwert der Prüfung durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen
- Externe Schweißaufsicht nach DIN EN ISO 14731
Technische Vermittlung anfragen
Schildern Sie mir, wo die Abstimmung aktuell hakt und wer beteiligt ist. Sie erhalten einen Vorschlag, wie sich der offene Punkt technisch klären lässt.
Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz
Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.