Treppen-Gutachten

Treppen-Gutachten: Prüfung und Bewertung von Metalltreppen

Eine Metalltreppe muss standsicher sein, sie muss den Maßvorgaben entsprechen und sie muss sich beim Begehen so verhalten, wie man es von einer Treppe erwartet. Beanstandet wird meist das Dritte — die Ursache liegt aber häufig im Ersten.

Ich prüfe Tragwerk, Maße, Befestigung und Schweißverbindungen im Zusammenhang und ordne den Befund gegenüber Vertrag, DIN 18065, ASR A1.8 und den anerkannten Regeln der Technik ein.

  • Standsicherheit und Durchbiegung
  • Maße nach DIN 18065
  • Schwingungsverhalten
  • Schweißverbindungen
  • Abnahmefähigkeit
Metalltreppe mit Geländer während der sachverständigen Prüfung
Aufnahme aus der eigenen Sachverständigenpraxis.
Anlässe

Wann ein Treppen-Gutachten gefragt ist

Vor der Abnahme

Prüfung, ob die Ausführung dem geschuldeten Soll entspricht — bevor abgenommen und gezahlt wird.

Bei Beanstandungen

Die Treppe schwingt, federt oder wirkt weich. Zu klären ist, ob das ein Mangel oder ein zulässiges Verhalten ist.

Nach einem Schaden

Gelöste Befestigungen, gerissene Nähte, verformte Holme — Ursache, Umfang und Folgen.

Im Bestand

Zustandsbewertung älterer Anlagen, insbesondere bei Nutzungsänderung oder erhöhter Frequentierung.

Bei Nutzungsänderung

Aus einer Treppe im Wohngebäude wird ein Fluchtweg im Gewerbe. Damit ändern sich die Anforderungen.

Im Streitfall

Als Privatgutachten, als gemeinsam beauftragtes Schiedsgutachten oder im gerichtlichen Verfahren.

Zum Schiedsgutachten →
Prüfumfang

Was am Bauwerk geprüft wird

Tragwerk

  • Holme: Querschnitt, Stützweite, Durchbiegung unter Nutzlast
  • Auflager und Anschlüsse an Decke und Podest
  • Stufenbefestigung und Lastverteilung
  • Aussteifung gegen Horizontallasten

Maße

  • Steigung und Auftritt, Schrittmaß nach DIN 18065
  • Nutzbare Laufbreite, lichte Durchgangshöhe
  • Podestlängen und Antritt
  • Bei Arbeitsstätten zusätzlich ASR A1.8

Oberfläche und Nutzung

  • Rutschhemmung der Trittstufen
  • Kantenausbildung und Absturzkanten
  • Beleuchtung und Erkennbarkeit der Stufen
  • Korrosionsschutz bei außenliegenden Treppen
Mängelbilder

Was in der Praxis am häufigsten beanstandet wird

Durchbiegung der Holme

Zu gering bemessene Profile oder zu große Stützweite. Wird als „weiche“ Treppe wahrgenommen und ist im Grenzbereich der Gebrauchstauglichkeit zu beurteilen — nicht der Standsicherheit.

Fallbeispiel →

Schwingungen

Leichte Stahltreppen mit langen Läufen neigen zu Schwingungen. Zu klären ist, ob das aus der Konstruktion folgt oder aus einer Ausführungsabweichung.

Maßabweichungen

Ungleiche Steigungen, abweichender Antritt, zu geringe Durchgangshöhe. Häufig Folge einer Rohbautoleranz, die nicht aufgenommen wurde.

Mangelhafte Befestigung

Dübel im ungeeigneten Untergrund, zu geringe Randabstände, fehlende Nachweise für den Verankerungsgrund.

Geländer- und Handlaufanschlüsse

Zu geringe Nahtdicke, fehlende Wurzelerfassung, Anschlüsse ohne rechnerischen Nachweis der Horizontallast.

Korrosion

Wasserführung in Hohlprofilen, Kontaktkorrosion an Mischverbindungen, Beschichtung ohne passende Korrosivitätskategorie.

Schweißtechnik

Was bei Treppen schweißtechnisch besonders zählt

Treppen sind geschweißte Tragwerke. Die Nähte an Holm, Wange und Podestanschluss übertragen die Last vollständig — sie sind deshalb regelmäßig der Kern der Beurteilung.

Nahtausbildung

  • Nahtdicke gegenüber der geschuldeten Bemessung
  • Wurzelerfassung bei tragenden Anschlüssen
  • Endkraterausbildung und Nahtübergang

Zulässigkeit

  • Bewertungsgruppe nach DIN EN ISO 5817
  • Ausführungsklasse nach DIN EN 1090-2
  • Bei Aluminium DIN EN ISO 10042 und DIN EN 1090-3

Nachweise

  • Schweißanweisung (WPS) und Verfahrensprüfung (WPQR)
  • Prüfbescheinigungen der Schweißer nach DIN EN ISO 9606
  • Werksbescheinigung und Leistungserklärung
Gebrauchstauglichkeit

Schwingung ist nicht gleich Mangel

Fast jede schlanke Stahltreppe schwingt beim Begehen. Ob das ein Mangel ist, entscheidet sich nicht am subjektiven Eindruck, sondern daran, was vertraglich geschuldet war, welche Konstruktionsart gewählt wurde und ob die Ausführung der Bemessung entspricht.

Deshalb steht am Anfang die Frage nach dem Soll: Liegt eine Statik vor, welche Nutzlast wurde angesetzt, welche Konstruktionsart wurde vereinbart? Erst danach lässt sich beurteilen, ob das Verhalten der Treppe hinnehmbar ist oder ob die Ausführung dahinter zurückbleibt.

Diese Unterscheidung entscheidet in der Praxis häufig über den Ausgang eines Streitfalls — und sie lässt sich nur mit Unterlagen führen, nicht mit Fotos allein.

Ablauf

Wie ein Treppen-Gutachten entsteht

  1. UnterlagenZeichnungen, Statik, Leistungsverzeichnis, Schweiß- und Materialdokumentation, Abnahmeprotokoll.
  2. OrtsterminMaßaufnahme, Prüfung der Befestigungen, Sicht- und gegebenenfalls Eindringprüfung der Nähte, Fotodokumentation.
  3. Soll-Ist-AbgleichVergleich mit Vertrag, Norm und den anerkannten Regeln der Technik.
  4. BewertungEinordnung als Mangel, als hinnehmbare Abweichung oder als Folge einer Nutzungsänderung.
  5. GutachtenBefund, Bewertung, Maßnahmen und Kostenrahmen — auf Wunsch mit mündlicher Erläuterung.
Regelwerke

Worauf sich die Bewertung stützt

Treppe

  • DIN 18065 – Gebäudetreppen
  • ASR A1.8 – Verkehrswege in Arbeitsstätten
  • DIN EN 1993 – Bemessung von Stahltragwerken

Ausführung

  • DIN EN 1090-2 – Ausführung von Stahltragwerken
  • DIN EN ISO 5817 – Bewertungsgruppen
  • DIN EN ISO 3834 – Qualitätsanforderungen beim Schweißen

Umwehrung und Schutz

  • DIN 18065 und Landesbauordnung – Umwehrungen
  • DIN EN ISO 12944 – Korrosionsschutz
  • DIN EN ISO 1461 – Feuerverzinkung
Kontakt

Treppe begutachten lassen

Für eine erste Einschätzung helfen Fotos der Anschlüsse, das Baujahr, die Nutzung des Gebäudes und die Angabe, ob eine Statik vorliegt.

Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz

info@metall-sv.de

Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.