Schiedsgutachten im Metallbau — außergerichtliche Klärung
Wenn zwei Seiten den technischen Sachverhalt unterschiedlich beurteilen, muss daraus kein Prozess werden. Im Schiedsgutachten beauftragen beide Parteien gemeinsam einen neutralen Sachverständigen, der die strittige technische Frage klärt.
Das Ergebnis liegt in Wochen statt in Jahren vor, kostet einen Bruchteil eines selbstständigen Beweisverfahrens und schafft eine gemeinsame Tatsachengrundlage, auf der sich verhandeln lässt.
- Gemeinsame Beauftragung
- Neutrale technische Klärung
- Nachvollziehbare Dokumentation
- Grundlage für die Einigung

Was ein Schiedsgutachten ist — und was es nicht ist
Beim Schiedsgutachten beauftragen die Parteien gemeinsam einen Sachverständigen, eine bestimmte technische Frage verbindlich festzustellen: ob ein Mangel vorliegt, worauf er zurückgeht, welchen Umfang er hat und was seine Beseitigung erfordert.
Ein Schiedsgutachten ist kein Schiedsverfahren und kein Urteil. Der Sachverständige entscheidet nicht über Ansprüche, sondern stellt Tatsachen fest. In welchem Umfang diese Feststellung die Parteien bindet, ergibt sich aus der Vereinbarung, die sie vorab treffen — dieser Punkt gehört vor die Beauftragung und sollte anwaltlich geprüft werden.
Die Vereinbarung über Gegenstand, Bindungswirkung und Kostenteilung wird vor Beginn schriftlich festgehalten. Ohne diese Grundlage entsteht kein Schiedsgutachten, sondern ein Privatgutachten für eine Seite.
Wann sich ein Schiedsgutachten anbietet
Die Sachfrage ist strittig, nicht die Rechtslage
Beide Seiten sind sich einig, worüber gestritten wird — nur nicht, wie der technische Befund zu bewerten ist.
Die Geschäftsbeziehung soll bestehen bleiben
Auftraggeber und Auftragnehmer wollen weiterarbeiten. Ein Prozess würde das Verhältnis dauerhaft belasten.
Es eilt
Eine Abnahme steht an, eine Zahlung ist zurückgehalten, ein Bauablauf hängt fest. Ein Beweisverfahren dauert dafür zu lange.
Der Streitwert rechtfertigt kein Verfahren
Die Kosten eines Prozesses stünden außer Verhältnis zum strittigen Betrag.
Eine Seite braucht eine belastbare Grundlage
Für eine interne Entscheidung, gegenüber dem Versicherer oder für die Freigabe einer Zahlung.
Ein späteres Verfahren soll vermieden werden
Die gemeinsame Feststellung nimmt dem Streit die Grundlage, bevor er eskaliert.
Worum im Metallbau typischerweise gestritten wird
Ausführung
- Schweißnahtqualität und Nahtvorbereitung
- Maßabweichungen und Passgenauigkeit
- Befestigung, Verankerung und Untergrund
Oberfläche
- Beschichtungsdicke und Haftung
- Farbabweichungen und Glanzgrad
- Korrosion nach kurzer Standzeit
Vertrag und Norm
- Geschuldete Ausführungsklasse nach DIN EN 1090
- Bewertungsgruppe nach DIN EN ISO 5817
- Abgrenzung von Mangel und optischer Erwartung
Wie ein Schiedsgutachten abläuft
- AnfrageBeide Seiten schildern den Sachverhalt. Ich prüfe, ob der Fall für ein Schiedsgutachten geeignet ist.
- VereinbarungGegenstand, Fragestellung, Bindungswirkung, Kostenteilung und Termin werden schriftlich festgehalten.
- OrtsterminGemeinsamer Termin mit beiden Parteien, Aufnahme des Ist-Zustands, Messungen und Prüfungen.
- AuswertungAbgleich mit Vertrag, Norm und den anerkannten Regeln der Technik; bei Bedarf Laboranalytik.
- SchiedsgutachtenBeide Seiten erhalten dasselbe Dokument mit Befund, Bewertung, Maßnahmen und Kostenrahmen.
Was Sie erwarten können
- DauerVon der Vereinbarung bis zum Gutachten in der Regel vier bis acht Wochen, abhängig von Terminfindung und Prüfumfang.
- KostenNach Aufwand auf Stundenbasis, in der Regel hälftig geteilt. Der Rahmen wird vor der Beauftragung benannt.
- NeutralitätGemeinsame Beauftragung, gemeinsamer Ortstermin, ein Dokument für beide Seiten.
- GrundlageVon der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.
Streitfall gemeinsam klären
Schildern Sie mir den Sachverhalt — gern gemeinsam mit der Gegenseite. Ich sage Ihnen, ob sich der Fall für ein Schiedsgutachten eignet und was dafür vereinbart werden sollte.
Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz
Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.