Häufige Fragen

Fragen zur Beauftragung eines Sachverständigen im Metallbau

Die meisten Anfragen beginnen mit denselben Fragen: Was kostet ein Gutachten, wie lange dauert es, welche Unterlagen werden gebraucht – und ist ein Gutachten überhaupt der richtige Weg?

Hier finden Sie die Antworten, die ich am häufigsten gebe. Was hier nicht beantwortet ist, klären wir im Gespräch.

  • Beauftragung und Ablauf
  • Kosten und Dauer
  • Zerstörungsfreie Prüfung
  • Internationale Hersteller
Beauftragung

Wann, wie und für wen

Wann wird ein Sachverständiger beauftragt?

Immer dann, wenn eine technische Frage geklärt werden muss, die die Beteiligten allein nicht entscheiden können:

  • Mängel an Treppen, Geländern, Fassaden, Balkonen oder Stahlkonstruktionen
  • Streit zwischen Auftraggeber und ausführendem Betrieb
  • Abnahme von Bauleistungen oder Fertigungsteilen
  • Versicherungsfälle wie Korrosion, Glasbruch oder Konstruktionsversagen
  • Gerichtliche Verfahren mit technischer Beweisfrage

Für wen arbeite ich?

Auftraggeber sind sowohl private als auch institutionelle Beteiligte:

  • Gerichte und Behörden
  • Bauherren, Architekten und Ingenieurbüros
  • Metallbau-, Stahlbau- und Montagebetriebe
  • Versicherungen
  • Hersteller und Zulieferer

Wie läuft die Beauftragung ab?

Der Weg ist in aller Regel derselbe:

  • Kontaktaufnahme und kurze Schilderung des Sachverhalts
  • Sichtung von Unterlagen und Lichtbildern
  • Angebot mit Leistungsbeschreibung
  • Ortstermin mit Aufnahme und, wo erforderlich, Prüfung
  • Erstellung von Gutachten oder Prüfbericht
  • Besprechung des Ergebnisses

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Fall hilfreich – und je mehr davon vorliegt, desto zielgerichteter die Bearbeitung:

  • Bau-, Konstruktions- und Werkstattzeichnungen
  • Leistungsverzeichnis und Vertragsunterlagen
  • Lichtbilder der Schäden
  • Montage- und Prüfprotokolle
  • Rechnungen, Auftragsunterlagen und Schriftwechsel
Kosten und Dauer

Womit Sie rechnen sollten

Was kostet ein Gutachten?

Die Kosten richten sich nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand. Private Gutachten werden in der Regel nach Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet, Gerichtsgutachten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Vor der Beauftragung erhalten Sie ein Angebot mit Leistungsbeschreibung.

Wie lange dauert ein Gutachten?

Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere vom Untersuchungsumfang, der Zugänglichkeit des Bauteils, der Vollständigkeit der Unterlagen, erforderlichen Prüfungen und gegebenenfalls der Mitwirkung Dritter ab. Nach Sichtung der Ausgangslage werden der vorgesehene Ablauf und der Leistungsumfang vor der Beauftragung eingeordnet. Bei Gerichtsgutachten richtet sich der Ablauf zusätzlich nach den Vorgaben und Terminierungen des Gerichts.

Brauche ich überhaupt ein Gutachten?

Nicht in jedem Fall. Häufig genügt zunächst eine fachliche Ersteinschätzung, die den Sachverhalt einordnet und klärt, welcher Schritt sinnvoll ist. Aus ihr kann jederzeit ein Gutachtenauftrag werden.

Zur fachlichen Beratung →

Muss es vor Gericht gehen?

Nicht zwingend. Ein Privatgutachten oder ein Schiedsgutachten kann – abhängig von Aufgabenstellung und Vereinbarung der Beteiligten – eine außergerichtliche Klärung technischer Streitfragen ermöglichen.

Zum Schiedsgutachten →
Technik

Prüfung und Bewertung

Wie läuft eine zerstörungsfreie Prüfung ab?

Am Beispiel der Eindringprüfung (PT) nach DIN EN ISO 3452-1:

  • Vorreinigung der Oberfläche
  • Auftragen des Eindringmittels und Einwirkzeit
  • Entfernen des Überschusses
  • Auftragen des Entwicklers
  • Beurteilung unter den vorgeschriebenen Bedingungen
  • Dokumentation mit Lichtbild und Bewertung

Welche Schadensbilder werden in der Praxis untersucht?

Je nach Bauteil und Aufgabenstellung beispielsweise:

  • Risse und Poren an Schweißnähten
  • Korrosion an Edelstahl- und verzinkten Bauteilen
  • Abblätternde Beschichtungen
  • Undichtigkeiten an Fenstern, Türen und Fassaden
  • Maßabweichungen, Verformungen und Befestigungsfehler
Zu den Fallbeispielen →

Nach welchen Regelwerken wird bewertet?

Maßgeblich ist immer das für den konkreten Fall einschlägige Regelwerk – abhängig von Bauteil, Verwendungszweck und vertraglicher Vereinbarung. Eine pauschale Normenliste wäre irreführend und wird deshalb bewusst vermieden.

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?

Die öffentliche Bestellung erfolgt durch eine Kammer nach Prüfung der besonderen Sachkunde für ein bezeichnetes Sachgebiet. Mit der Vereidigung besteht nach § 36 der Gewerbeordnung die Pflicht, unabhängig, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu begutachten sowie über Aufträge Verschwiegenheit zu wahren.

Mehr dazu →
Internationale Hersteller

Fragen zum Marktzugang

Für welche Hersteller ist die Begleitung sinnvoll?

Für Hersteller metallischer Bauprodukte, die ihre Erzeugnisse erstmals oder verstärkt im deutschen und europäischen Markt anbieten und die hiesigen Nachweiserwartungen frühzeitig kennen wollen.

Ersetzt die Begleitung eine Zertifizierung?

Nein. Die Leistungen sind keine Zertifizierung, Zulassung oder behördliche Genehmigung. Es handelt sich um eine unabhängige fachliche Prüfung und gutachterliche Bewertung als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.

Zur Konformitätsprüfung →

Wer trägt die Verantwortung für das Produkt?

Konstruktion, Fertigung, Qualitätssicherung, CE-Kennzeichnung und Markteinführung verantwortet der Hersteller. Die gutachterlichen Stellungnahmen geben den fachlichen Bewertungsstand zum Zeitpunkt der Prüfung wieder.

Wann sollte die Begleitung einsetzen?

Grundsätzlich in jeder Projektphase möglich, mit dem größten Nutzen zu drei Zeitpunkten:

  • Vor Produktionsbeginn – Normen- und Konformitätsprüfung
  • Während der Fertigung – fertigungsbegleitende Überwachung
  • Vor Auslieferung und Markteinführung – Abnahmebegleitung
Zum Marktzugang →

Findet die Begleitung nur in Deutschland statt?

Nein. Je nach Projekt ist die Begleitung auch an internationalen Fertigungsstandorten möglich, im Rahmen von Vor-Ort-Terminen oder in Kombination mit Unterlagenprüfung aus der Ferne.

In welcher Sprache erfolgt die Zusammenarbeit?

Die fachliche Begleitung und die Berichte erfolgen auf Deutsch; Inhalte können bei Bedarf übersetzt werden. Entscheidend ist, dass die Bewertung den Anforderungen des deutschen und europäischen Marktes entspricht.

Kontakt

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall. Sie erhalten eine Einschätzung, welche Leistung für die Fragestellung passt und welcher Untersuchungsumfang sinnvoll ist.

Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz

info@metall-sv.de

Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.