Beratung · Mangel festgestellt

Fachliche Beratung bei Mängeln und Schadensfällen im Metallbau

Wenn an einer Metallbaukonstruktion etwas auffällt, steht am Anfang selten die Frage nach einem Gutachten. Am Anfang steht die Frage, ob überhaupt ein technischer Mangel vorliegt, wie dringend die Sache ist und was der nächste sinnvolle Schritt wäre.

Genau dafür ist diese Leistung gedacht: eine sachverständige Ersteinschätzung, die den Sachverhalt einordnet – ohne dass sofort ein vollständiges Gutachten beauftragt werden muss.

  • Technische Ersteinschätzung
  • Ortstermin nach Bedarf
  • Klärung der nächsten Schritte
  • Beweissicherung, wenn nötig
Aufnahme eines Schadensbildes an einer Metallkonstruktion
Aufnahme aus der eigenen Sachverständigenpraxis.
Nutzen

Warum die Ersteinschätzung dem Gutachten oft vorausgehen sollte

Ein Gutachten beantwortet eine Frage, die vorher feststehen muss. Wird es beauftragt, bevor klar ist, worum es technisch geht, entstehen zwei typische Fehler: Es wird die falsche Frage untersucht, oder es wird ein Aufwand betrieben, den der Sachverhalt nicht rechtfertigt.

Die Ersteinschätzung klärt zuerst das Bild: Was liegt tatsächlich vor? Welche Ursachen kommen fachlich in Betracht? Ist die Sache eilig – etwa weil Sicherheit berührt ist oder Spuren verloren gehen? Und welches Vorgehen ist danach angemessen: Reklamation, Nachbesserung, Beweissicherung oder ein Gutachten mit klar umrissener Fragestellung.

Leistung

Was die Beratung umfasst

Sachverhalt erfassen

  • Sichtung der übersandten Lichtbilder und Unterlagen
  • Ortstermin mit Aufnahme des Schadensbildes
  • Erfassung von Einbausituation, Nutzung und Vorgeschichte
  • Sichtprüfung (VT) und bei Bedarf Eindringprüfung (PT)
  • Dokumentation mit Lichtbildern und Lagezuordnung

Einordnen

  • Handelt es sich um einen technischen Mangel oder um Alterung?
  • Welche Ursachen kommen fachlich in Betracht?
  • Ist Sicherheit oder Standsicherheit berührt?
  • Wie dringend ist eine Maßnahme?
  • Welche Beteiligten sind technisch betroffen?

Weg aufzeigen

  • Erforderliche weitere Untersuchungen
  • Sicherung von Spuren und Zuständen vor Veränderung
  • Sinnvolle Fragestellung für ein späteres Gutachten
  • Möglichkeiten der außergerichtlichen Klärung
  • Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug
Praxis

Fälle, die regelmäßig auf dem Tisch liegen

Risse an Schweißnähten

Anrisse an Anschlüssen und in der Wärmeeinflusszone – die Frage nach Ursache und Ausbreitung.

Rissprüfung – Fallbeispiel →

Rost an verzinkten Bauteilen

Korrosion deutlich vor der erwarteten Zeit, häufig an Kanten, Bohrungen und Schnittflächen.

Korrosionsschutz bewerten →

Wackelnde Geländer

Gelockerte Befestigungen und Verankerungen an Absturzsicherungen – meist mit Sicherheitsbezug.

Geländer-Gutachten →

Durchbiegung und Verformung

Treppenholme, Podeste und Vordächer, die sich sichtbar verformt haben.

Treppen-Gutachten →

Undichte Fassaden und Glasdächer

Wassereintritt an Anschlüssen, Fugen und Verglasungen.

Glasdächer und Fassaden →

Ausführung entspricht nicht der Planung

Abweichungen, deren technische Bedeutung erst noch zu klären ist.

Planabweichungen bewerten →
Ablauf

Wie die Beratung abläuft

  1. SchilderungSie beschreiben den Sachverhalt und senden vorhandene Lichtbilder und Unterlagen.
  2. Erste RückmeldungEinschätzung, ob ein Ortstermin erforderlich ist und was vorher nicht verändert werden sollte.
  3. OrtsterminAufnahme des Zustands mit Lichtbildern, orientierender Prüfung und Erfassung der Randbedingungen.
  4. EinordnungFachliche Einschätzung zu Mangel, möglichen Ursachen, Dringlichkeit und Sicherheitsbezug.
  5. EmpfehlungKonkreter Vorschlag zum weiteren Vorgehen – einschließlich der Frage, ob ein Gutachten erforderlich ist und mit welcher Fragestellung.
Rolle

Abgrenzung zum Gutachten

  • BeratungOrientierende Einschätzung als Entscheidungshilfe für das weitere Vorgehen
  • GutachtenAusführliche, begründete Feststellung mit Beweisführung, gesondert zu beauftragen
  • BeweissicherungSicherung von Zuständen vor Veränderung – oft der zeitkritischste Schritt
  • NeutralitätDie Einschätzung erfolgt unabhängig davon, wer die Beratung beauftragt hat
  • ÜbergangAus der Beratung kann jederzeit ein Gutachtenauftrag werden; die Aufnahme ist dafür bereits verwertbar

Eine abschließende Ursachenzuordnung ist im Rahmen einer orientierenden Beratung nicht immer möglich. Wo sie erforderlich ist, wird sie im Gutachten mit den dafür geeigneten Untersuchungen erarbeitet.

Kontakt

Sachverhalt einschätzen lassen

Schildern Sie mir kurz, was aufgefallen ist, und senden Sie vorhandene Lichtbilder mit. Sie erhalten eine erste Einschätzung dazu, wie dringend die Sache ist und welcher Schritt als Nächstes sinnvoll ist.

Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz

info@metall-sv.de

Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.