Beratung · Nachträge

Nachträge im Metall- und Stahlbau technisch prüfen lassen

Bei einem Nachtrag streiten die Beteiligten selten über Preise. Sie streiten darüber, ob die berechnete Leistung im ursprünglichen Vertragsumfang enthalten war, ob sie technisch tatsächlich erforderlich wurde und ob der angesetzte Aufwand dem entspricht, was der Sachverhalt hergibt.

Das sind technische Fragen. Ich beantworte sie nachvollziehbar – für Auftraggeber, die eine Forderung einordnen müssen, und für Auftragnehmer, die eine berechtigte Forderung belegen wollen.

  • Technische Leistungsabgrenzung
  • Prüfung der Erforderlichkeit
  • Aufwand und Mengen
  • Für beide Seiten beauftragbar
Prüfung technischer Unterlagen eines Bauvorhabens
Aufnahme aus der eigenen Sachverständigenpraxis.
Kernfrage

Die drei Fragen, an denen sich ein Nachtrag entscheidet

Erstens: War die Leistung geschuldet? Das klärt sich am Leistungsverzeichnis, an den Plänen und an dem, was fachlich als mitgeschuldet gilt, auch wenn es nicht ausdrücklich beschrieben ist. Zweitens: War sie technisch erforderlich? Eine Leistung, die vermeidbar gewesen wäre, ist etwas anderes als eine, die der Baugrund oder der Bestand erzwungen hat.

Drittens: Entspricht der Ansatz dem Aufwand? Hier geht es um Mengen, Aufmaß, Fertigungsschritte und den Aufwand, den die geänderte Ausführung tatsächlich verursacht. Erst die Beantwortung aller drei Fragen macht eine Position beurteilbar.

Prüfumfang

Was bei der Nachtragsprüfung untersucht wird

Leistungsabgrenzung

  • Leistungsverzeichnis und Vorbemerkungen
  • Ausführungs- und Detailplanung zum Vertragszeitpunkt
  • Als mitgeschuldet anzusehende Nebenleistungen
  • Änderungen der Planung im Projektverlauf
  • Zuordnung der Leistung zu Position oder Nachtrag

Technische Erforderlichkeit

  • Auslöser der geänderten Ausführung
  • Vorhersehbarkeit zum Zeitpunkt der Kalkulation
  • Alternative technische Lösungen und deren Aufwand
  • Erforderliche Nachweise und Prüfungen
  • Folgen für angrenzende Gewerke

Aufwand und Mengen

  • Plausibilität von Aufmaß und Mengenansätzen
  • Fertigungs- und Montageschritte der geänderten Ausführung
  • Ansätze für Werkstoff, Oberflächenschutz und Prüfung
  • Doppelerfassungen mit bestehenden Positionen
  • Nachvollziehbarkeit der beigefügten Nachweise
Praxis

Typische Streitpunkte bei Nachträgen

Unklare Vorbemerkungen

Leistungen, die im Text angedeutet, aber in keiner Position beschrieben sind – die häufigste Ursache für gegensätzliche Auffassungen.

Geänderte Ausführungsklasse

Höhere Anforderungen an Prüfumfang und Dokumentation, die erst im Projektverlauf festgelegt wurden.

Zusätzliche Prüfungen

Nachträglich geforderte zerstörungsfreie Prüfungen und die Frage, wer sie veranlasst hat.

Zerstörungsfreie Prüfung →

Bestandsbedingter Mehraufwand

Abweichende Untergründe, Toleranzen oder Anschlusssituationen im Bestand, die vor Ort erst sichtbar wurden.

Nacharbeit nach Mangel

Aufwand, der auf eine mangelhafte Ausführung zurückgeht – und deshalb kein Nachtrag ist.

Beratung bei Mängeln →

Beschleunigung

Mehraufwand durch geänderte Bauabläufe, dessen technische Ursache belegt werden muss.

Ablauf

Wie die Prüfung durchgeführt wird

  1. UnterlagenVertrag, Leistungsverzeichnis, Planstände, Schriftverkehr und die Nachtragsunterlagen mit ihren Nachweisen.
  2. SachverhaltFeststellung, was tatsächlich ausgeführt wurde und was den Mehraufwand ausgelöst hat – bei Bedarf mit Ortstermin.
  3. Positionsweise PrüfungJede Nachtragsposition wird einzeln auf Abgrenzung, Erforderlichkeit und Aufwand untersucht.
  4. StellungnahmeSchriftliche technische Stellungnahme mit klarer Aussage je Position und Begründung.
  5. BegleitungAuf Wunsch Teilnahme an Verhandlungsterminen zur Erläuterung der technischen Bewertung.
Rolle

Technische Prüfung, keine rechtliche

  • Geprüft wirdOb die Leistung technisch geschuldet, erforderlich und im Aufwand plausibel ist
  • Nicht geprüft wirdDie vertragsrechtliche Wirksamkeit von Nachtragsforderungen und Preisvereinbarungen
  • KalkulationPreisbildung und Kalkulationsansätze werden nur insoweit betrachtet, wie sie technisch begründet sind
  • BeauftragungDie Prüfung ist von Auftraggeber- wie von Auftragnehmerseite beauftragbar; die Bewertung bleibt dieselbe

Die rechtliche Bewertung von Nachtragsforderungen gehört zur anwaltlichen Beratung. Die technische Stellungnahme liefert dafür die belastbare Sachgrundlage.

Kontakt

Nachtrag technisch prüfen lassen

Nennen Sie mir den Umfang der Nachtragsforderung und welche Unterlagen vorliegen. Sie erhalten eine Einschätzung zum Prüfaufwand und zur Frage, ob ein Ortstermin erforderlich ist.

Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz

info@metall-sv.de

Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.