Normen- und Konformitätsprüfung metallischer Bauprodukte
Sie lassen ein Erzeugnis und seine technischen Nachweise gegen die einschlägigen Regelwerke prüfen und erhalten dafür eine schriftliche technische Stellungnahme zur Marktfähigkeit – bevor Fertigung, Vertrieb oder Vergabe festgelegt sind.
Die Prüfung findet am Erzeugnis und an den Unterlagen statt. Sie ist damit der erste, kleinste Schritt: Sie klärt, ob und mit welchen Anpassungen ein Produkt den europäischen Anforderungen entspricht.
- Prüfung von Unterlagen und Erzeugnis
- Schriftliche Stellungnahme
- Schweißfachingenieur (IWE)
- Vor der Produktionsfreigabe

Wann eine Konformitätsprüfung den Ausschlag gibt
Sinnvoll ist die Prüfung immer dann, wenn eine Entscheidung ansteht, die später teuer zu korrigieren wäre: vor der Freigabe einer Serie, vor dem Aufbau eines Vertriebs im deutschsprachigen Raum, vor der Abgabe eines Angebots auf ein Bauvorhaben – oder wenn ein Auftraggeber Nachweise angefordert hat, deren Reichweite unklar ist.
Häufig ist der Auslöser eine konkrete Rückfrage: ob eine vorhandene Verfahrensprüfung die geplante Anwendung abdeckt, ob ein Werkstoffzeugnis der geforderten Art entspricht, ob eine im Ausland übliche Ausführung hier akzeptiert wird.
Was geprüft wird
Konstruktion und Bemessung
- Zuordnung des Erzeugnisses zur einschlägigen Produktnorm
- Tragende und nicht tragende Bauteile abgrenzen
- Ausführungsklasse und daraus folgende Anforderungen
- Verwendungszweck und die daran geknüpften Nachweise
Werkstoffe und Fügetechnik
- Werkstoffauswahl und deren Nachweise nach DIN EN 10204
- Schweißanweisungen (WPS) und ihre Herleitung
- Reichweite vorhandener Verfahrensprüfungen (WPQR)
- Qualifikation des Schweißpersonals
- Vorgesehene Prüfumfänge und Bewertungsgruppen
Nachweise und Dokumentation
- Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit der Unterlagen
- Unterlagen der werkseigenen Produktionskontrolle
- Prüfprotokolle, Freigaben und Rückverfolgbarkeit
- Übereinstimmung von Unterlagen und tatsächlichem Erzeugnis
Wie die Prüfung durchgeführt wird
- Anfrage und UnterlagenlisteSie schildern Erzeugnis und Verwendungszweck; Sie erhalten eine konkrete Liste der benötigten Unterlagen.
- SichtungDurchsicht der Zeichnungen, Spezifikationen, Werkstoff- und Schweißnachweise auf Vollständigkeit und Stimmigkeit.
- Prüfung am ErzeugnisSofern ein Muster oder Bauteil vorliegt: Untersuchung der Ausführung, der Fügestellen und der Oberflächen, bei Bedarf mit Sicht- und Eindringprüfung.
- Gezielte PrüfungenWo eine Kennwertfrage offenbleibt, veranlasse ich gezielte Untersuchungen in Zusammenarbeit mit akkreditierten Prüflaboren und werte die Ergebnisse gutachterlich aus.
- StellungnahmeSchriftliche technische Stellungnahme mit Bewertung, Abweichungen und konkreter Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Was in der Stellungnahme steht
- EinordnungWelche Regelwerke für dieses Erzeugnis und diesen Verwendungszweck maßgeblich sind
- BewertungWo die vorliegenden Unterlagen und das Erzeugnis die Anforderungen erfüllen
- AbweichungenWelche Punkte offen sind, mit Angabe ihrer technischen Bedeutung
- AnpassungenWelche Änderungen an Konstruktion, Fertigung oder Nachweisen erforderlich sind
- Nächste SchritteWelche Nachweise zu beschaffen sind und in welcher Reihenfolge das sinnvoll ist
Die Stellungnahme ist eine unabhängige fachliche Bewertung. Zertifikate und Konformitätsbescheinigungen erteilen die dafür notifizierten Stellen; die Leistungserklärung verantwortet der Hersteller.
Wie es nach der Prüfung weitergeht
Wenn die Normkonformität im Projekt erst hergestellt werden muss
Diese Seite beschreibt die unabhängige Prüfung und Bewertung eines vorhandenen Erzeugnisses. Soll die Normkonformität dagegen im Projekt erst aufgebaut werden – Anforderungen klären, Nachweise strukturieren, Beteiligte koordinieren und die Marktreife herstellen –, ist das eine Ingenieurleistung.
Erzeugnis prüfen lassen
Schildern Sie mir kurz das Erzeugnis, den vorgesehenen Verwendungszweck und welche Unterlagen bereits vorliegen. Sie erhalten die Unterlagenliste und eine Einschätzung zum Aufwand.
Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz
Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.