Brandschutzabschlüsse: Prüfung, Gutachten und Bewertung
Feuer- und Rauchschutzabschlüsse sind sicherheitsrelevante Bauprodukte beziehungsweise Bauarten. Welche Nachweise, Kennzeichnungen und Einbaubedingungen maßgeblich sind, hängt von Produktart, Baujahr, Anwendungsbereich und konkreter Einbausituation ab. Ihre Schutzfunktion setzt voraus, dass der vorgesehene Aufbau, die Funktion und die maßgeblichen Einbaubedingungen eingehalten werden.
Ich prüfe Kennzeichnung, Einbau, Funktion und Dokumentation und ordne Abweichungen gegenüber Zulassung und Regelwerk ein.
- Kennzeichnung und Zulassung
- Einbausituation
- Funktion und Selbstschließung
- Dokumentation

Normativer und bauaufsichtlicher Rahmen
Bei der Bewertung ist zunächst zu klären, welchem Produkt- und Nachweisweg der konkrete Abschluss unterliegt. Bei Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen können insbesondere folgende Grundlagen relevant sein:
- DIN EN 16034 – Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften
- DIN EN 14351-1 – bei entsprechenden Außentüren
- DIN EN 13241 – bei entsprechenden Toren
- Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung bei Produkten im harmonisierten Anwendungsbereich
- produktbezogene Hersteller- und Einbauunterlagen
- bei älteren oder anders geregelten Ausführungen die jeweils maßgeblichen Verwendbarkeits- beziehungsweise Bauartnachweise
- Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und einschlägige bauordnungsrechtliche Anforderungen des konkreten Objekts
Was geprüft wird
Identität
- Abgleich von Produktidentität, Kennzeichnung und den für den konkreten Abschluss maßgeblichen Nachweisen – je nach Produkt insbesondere Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung, Herstellerunterlagen sowie gegebenenfalls Verwendbarkeits- oder Bauartnachweise.
- Bauart, Feuerwiderstandsklasse, Rauchschutzanforderung
- Leistungserklärung und Einbauerklärung
Einbau
- Befestigung und Verankerung nach Zulassung
- Anschlussfuge und Hinterfüllung
- Wandart und Wanddicke
- Bodenspalt und Bodenanschluss
Funktion
- Selbstschließung aus jeder Öffnungsstellung
- Schließfolgeregelung bei zweiflügeligen Abschlüssen
- Feststellanlagen und Auslösung
- Dichtungen und Zusatzausstattung
Was in der Praxis am häufigsten auffällt
Nachträgliche Veränderung
Zusätzliche Bohrungen, ausgetauschte Beschläge, angebrachte Schilder oder Kabeldurchführungen. Nachträgliche Veränderungen sind gegen die für den konkreten Abschluss maßgeblichen Produkt-, Einbau- und Nachweisunterlagen zu bewerten und können die vorgesehene Schutzfunktion beeinträchtigen.
Aufgekeilte Türen
Der häufigste Befund überhaupt. Ein selbstschließender Abschluss, der dauerhaft offen steht, wirkt nicht.
Fehlende Kennzeichnung
Ohne Kennzeichnungsschild lässt sich die Bauart nicht mehr zweifelsfrei feststellen.
Falsche Einbausituation
Wandart oder Wanddicke passt nicht zur Zulassung, Befestigung weicht ab, Fuge nicht zulassungskonform hinterfüllt.
Schließfolge gestört
Bei zweiflügeligen Abschlüssen schließen die Flügel in der falschen Reihenfolge oder nicht vollständig.
Fehlende Dokumentation
Keine Einbauerklärung, kein Prüfnachweis, kein Nachweis über die wiederkehrende Prüfung.
Zu den Prüfpflichten →Verwandte Seiten
Brandschutzabschlüsse prüfen lassen
Für eine erste Einschätzung: Anzahl und Art der Abschlüsse, Gebäudenutzung, vorhandene Unterlagen und Fotos der Kennzeichnungsschilder.
Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz
Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.