Prüfpflichten für Brandschutzabschlüsse
Ein Feuerschutzabschluss ist kein Bauteil, das man einmal einbaut und dann vergisst. Er muss funktionsfähig bleiben, und die Verantwortung dafür liegt beim Betreiber — nicht beim Hersteller und nicht beim Einbaubetrieb.
Ich unterstütze Eigentümer und Betreiber dabei, den Bestand zu erfassen, den Zustand zu bewerten und die Nachweisführung nachvollziehbar aufzustellen.
- Bestandserfassung
- Zustandsbewertung
- Nachweisführung
- Handlungsbedarf

Woraus sich die Pflicht ergibt
Die Pflicht, bauliche Anlagen und ihre Einrichtungen betriebssicher zu erhalten, folgt aus der jeweiligen Landesbauordnung und aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Betreibers. Konkretisiert wird die Bewertung durch die für den jeweiligen Abschluss maßgeblichen Produkt- und Einbauunterlagen beziehungsweise Nachweise, durch Auflagen aus der Baugenehmigung und durch das Brandschutzkonzept des Gebäudes.
Bei Abschlüssen im Anwendungsbereich harmonisierter Produktnormen sind insbesondere die zugehörigen Leistungs- und Kennzeichnungsunterlagen zu berücksichtigen; bei älteren oder anders geregelten Abschlüssen können andere Verwendbarkeits- oder Bauartnachweise maßgeblich sein.
Wie oft geprüft werden muss, wer prüfen darf und was dokumentiert wird, hängt deshalb vom Bundesland, vom konkreten Produkt und von den Auflagen des Einzelfalls ab. Eine pauschale Angabe wäre unseriös — maßgeblich sind die Unterlagen zum Objekt.
Die Zuordnung im Einzelfall gehört zur Prüfung: Welche Auflagen gelten für dieses Gebäude, welche Zulassung liegt dem Abschluss zugrunde, und was fordert sie? Genau das ist Gegenstand der Bestandsaufnahme.
Was bei einer wiederkehrenden Prüfung betrachtet wird
Bestand
- Erfassung aller Abschlüsse mit Standort und Bauart
- Kennzeichnungsschild und Zulassungsbezug
- Zuordnung zum Brandschutzkonzept
Zustand
- Selbstschließung aus jeder Öffnungsstellung
- Schließfolge bei zweiflügeligen Abschlüssen
- Dichtungen, Beschläge, Bodenspalt
- Nachträgliche Veränderungen und Beschädigungen
Nachweis
- Vorhandene Prüfnachweise und Einbauerklärungen
- Lückenlose Dokumentation je Abschluss
- Feststellanlagen: Nachweis der jährlichen Prüfung
- Ableitung des Handlungsbedarfs
Wie ich vorgehe
- UnterlagenBrandschutzkonzept, Baugenehmigung mit Auflagen, vorhandene Zulassungen und Prüfnachweise.
- BegehungErfassung aller Abschlüsse mit Standort, Bauart, Kennzeichnung und Zustand.
- BewertungAbgleich mit Zulassung und Auflagen; Einordnung der Abweichungen nach Dringlichkeit.
- ErgebnisBestandsliste, Mängelübersicht mit Priorisierung und Empfehlung zur Nachweisführung.
Für wen diese Leistung geeignet ist
Eigentümer und Verwalter
Überblick über den Bestand und darüber, welche Nachweise fehlen — bevor eine Prüfung von außen kommt.
Betreiber von Sonderbauten
Schulen, Pflegeeinrichtungen, Versammlungsstätten, Hotels: Dort ist die Nachweisführung besonders belastbar zu führen.
Facility Management
Grundlage für Prüfintervalle, Beauftragung von Fachfirmen und die eigene Dokumentation.
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Nennen Sie mir Gebäudeart, ungefähre Anzahl der Abschlüsse und den Stand der vorhandenen Unterlagen. Daraus ergibt sich der Aufwand.
Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz
Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.