Zu geringe Abstände der Handläufe an einer Treppenanlage
Bei der Begehung eines neu errichteten Verwaltungsgebäudes fiel auf, dass mehrere Handläufe zu eng nebeneinander angeordnet waren. Beschäftigte berichteten über Einschränkungen beim Begehen der Treppen, besonders beim Tragen von Gegenständen.
Ich wurde beauftragt, die Ausführung der Treppen- und Geländeranlagen im Hinblick auf die sicherheitsrelevanten Anforderungen zu überprüfen.
- Verwaltungsgebäude, Neubau
- Handlaufabstände und -höhen
- Nutzungseinschränkung im Betrieb
- Aufmaß und Bewertung

Ausgangslage und Auftrag
- ObjektTreppenanlagen in einem neu errichteten Verwaltungsgebäude
- AnlassZu enge Anordnung mehrerer Handläufe, Einschränkungen im täglichen Gebrauch
- AuftragÜberprüfung der Ausführung von Treppen und Geländern
- NutzungArbeitsstätte mit regelmäßigem Publikums- und Mitarbeiterverkehr
- GrundlageAufmaß der maßgeblichen Werte, Lichtbilder, Sichtung der Ausführungsplanung
Was am Bauteil festgestellt wurde
Zu geringe lichte Breite
Zwischen den beidseitigen Handläufen verblieb weniger nutzbare Breite, als für die vorgesehene Nutzung erforderlich ist.
Abweichende Handlaufhöhen
Unterschiedliche Höhen innerhalb derselben Anlage, teils zwischen Lauf und Podest wechselnd.
Unterbrochene Handläufe
Handläufe endeten an Podesten, statt durchzulaufen oder ordnungsgemäß auszulaufen.
Wandabstand zu gering
Zu geringer Abstand zwischen Handlauf und Wand für ein sicheres Umgreifen.
Enden nicht ausgebildet
Freie Handlaufenden ohne Rückführung – eine bekannte Hängenbleib-Stelle.
Griffquerschnitt
Querschnittsform, die ein vollständiges Umgreifen erschwert.
Wie der Schaden entstanden ist
Das Bild spricht für eine Planung, die den Handlauf als Geländerbauteil und nicht als Bedienelement behandelt hat: Er wurde an das Geländer angesetzt, statt aus der nutzbaren Laufbreite heraus entwickelt zu werden. Wird die lichte Breite erst nach der Montage gemessen, ist der Verlust bereits eingebaut.
Verstärkt wurde das durch die uneinheitliche Ausführung zwischen Läufen und Podesten – ein Hinweis darauf, dass die Details nicht durchgängig festgelegt, sondern vor Ort gelöst wurden.
Regelwerke, an denen bewertet wurde
- ASR A1.8Anforderungen an Verkehrswege in Arbeitsstätten, einschließlich Treppen und Handläufen
- DIN 18040Barrierefreies Bauen – Anforderungen an Handläufe und deren Ausbildung
- Nutzbare LaufbreiteMaßgeblich ist die tatsächlich verbleibende Breite zwischen den Handläufen
- AusführungsplanungFestlegung von Höhe, Abstand, Querschnitt und Endausbildung vor der Fertigung
Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, richtet sich nach Nutzung, Baugenehmigung und vertraglicher Vereinbarung. Die arbeitsschutzrechtliche Bewertung obliegt der zuständigen Stelle.
Empfohlene Maßnahmen
- Bestand aufmessenAlle Läufe und Podeste einheitlich aufnehmen: lichte Breite, Höhen, Abstände, Endausbildung.
- Maßgebliche Anforderung klärenNutzung und Anforderungsprofil der Anlage festlegen, bevor über Änderungen entschieden wird.
- Handlaufführung anpassenDurchlaufende Führung über Podeste, einheitliche Höhe, ordnungsgemäß ausgebildete Enden.
- Lichte Breite wiederherstellenHandläufe versetzen oder Querschnitte anpassen, um die nutzbare Breite zurückzugewinnen.
- Wandabstand herstellenHalter so ausbilden, dass ein vollständiges Umgreifen möglich ist.
- Ergebnis dokumentierenNachmessung und Dokumentation des geänderten Zustands.
Was der Fall zeigt
Handläufe sind eines der wenigen Bauteile, die täglich von jedem Nutzer angefasst werden – und eines der am häufigsten nachgebesserten. Der Grund ist fast immer derselbe: Die maßgebliche Größe ist nicht der Handlauf, sondern die Breite, die zwischen den Handläufen übrig bleibt.
Wer diese Größe in der Ausführungsplanung festlegt und vor der Fertigung prüft, spart sich eine Nachbesserung, die im fertigen Gebäude ungleich aufwendiger ist.
Passende Leistungen und weitere Fallbeispiele
Ähnlichen Fall schildern
Bestehen an Ihrer Treppenanlage Zweifel an Handlaufhöhen, Abständen oder der nutzbaren Breite, schildern Sie mir die Anlage und die vorgesehene Nutzung. Sie erhalten eine Einschätzung, welche Werte im konkreten Fall maßgeblich sind.
Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz
Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.