Fallbeispiel · Handläufe

Zu geringe Abstände der Handläufe an einer Treppenanlage

Bei der Begehung eines neu errichteten Verwaltungsgebäudes fiel auf, dass mehrere Handläufe zu eng nebeneinander angeordnet waren. Beschäftigte berichteten über Einschränkungen beim Begehen der Treppen, besonders beim Tragen von Gegenständen.

Ich wurde beauftragt, die Ausführung der Treppen- und Geländeranlagen im Hinblick auf die sicherheitsrelevanten Anforderungen zu überprüfen.

  • Verwaltungsgebäude, Neubau
  • Handlaufabstände und -höhen
  • Nutzungseinschränkung im Betrieb
  • Aufmaß und Bewertung
Handlauf an einer Treppenanlage
Aufnahme aus der eigenen Sachverständigenpraxis.
Der Fall in Kürze

Ausgangslage und Auftrag

  • ObjektTreppenanlagen in einem neu errichteten Verwaltungsgebäude
  • AnlassZu enge Anordnung mehrerer Handläufe, Einschränkungen im täglichen Gebrauch
  • AuftragÜberprüfung der Ausführung von Treppen und Geländern
  • NutzungArbeitsstätte mit regelmäßigem Publikums- und Mitarbeiterverkehr
  • GrundlageAufmaß der maßgeblichen Werte, Lichtbilder, Sichtung der Ausführungsplanung
Feststellung

Was am Bauteil festgestellt wurde

Zu geringe lichte Breite

Zwischen den beidseitigen Handläufen verblieb weniger nutzbare Breite, als für die vorgesehene Nutzung erforderlich ist.

Abweichende Handlaufhöhen

Unterschiedliche Höhen innerhalb derselben Anlage, teils zwischen Lauf und Podest wechselnd.

Unterbrochene Handläufe

Handläufe endeten an Podesten, statt durchzulaufen oder ordnungsgemäß auszulaufen.

Wandabstand zu gering

Zu geringer Abstand zwischen Handlauf und Wand für ein sicheres Umgreifen.

Enden nicht ausgebildet

Freie Handlaufenden ohne Rückführung – eine bekannte Hängenbleib-Stelle.

Griffquerschnitt

Querschnittsform, die ein vollständiges Umgreifen erschwert.

Ursache

Wie der Schaden entstanden ist

Das Bild spricht für eine Planung, die den Handlauf als Geländerbauteil und nicht als Bedienelement behandelt hat: Er wurde an das Geländer angesetzt, statt aus der nutzbaren Laufbreite heraus entwickelt zu werden. Wird die lichte Breite erst nach der Montage gemessen, ist der Verlust bereits eingebaut.

Verstärkt wurde das durch die uneinheitliche Ausführung zwischen Läufen und Podesten – ein Hinweis darauf, dass die Details nicht durchgängig festgelegt, sondern vor Ort gelöst wurden.

Einordnung

Regelwerke, an denen bewertet wurde

  • ASR A1.8Anforderungen an Verkehrswege in Arbeitsstätten, einschließlich Treppen und Handläufen
  • DIN 18040Barrierefreies Bauen – Anforderungen an Handläufe und deren Ausbildung
  • Nutzbare LaufbreiteMaßgeblich ist die tatsächlich verbleibende Breite zwischen den Handläufen
  • AusführungsplanungFestlegung von Höhe, Abstand, Querschnitt und Endausbildung vor der Fertigung

Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, richtet sich nach Nutzung, Baugenehmigung und vertraglicher Vereinbarung. Die arbeitsschutzrechtliche Bewertung obliegt der zuständigen Stelle.

Empfehlung

Empfohlene Maßnahmen

  1. Bestand aufmessenAlle Läufe und Podeste einheitlich aufnehmen: lichte Breite, Höhen, Abstände, Endausbildung.
  2. Maßgebliche Anforderung klärenNutzung und Anforderungsprofil der Anlage festlegen, bevor über Änderungen entschieden wird.
  3. Handlaufführung anpassenDurchlaufende Führung über Podeste, einheitliche Höhe, ordnungsgemäß ausgebildete Enden.
  4. Lichte Breite wiederherstellenHandläufe versetzen oder Querschnitte anpassen, um die nutzbare Breite zurückzugewinnen.
  5. Wandabstand herstellenHalter so ausbilden, dass ein vollständiges Umgreifen möglich ist.
  6. Ergebnis dokumentierenNachmessung und Dokumentation des geänderten Zustands.
Erkenntnis

Was der Fall zeigt

Handläufe sind eines der wenigen Bauteile, die täglich von jedem Nutzer angefasst werden – und eines der am häufigsten nachgebesserten. Der Grund ist fast immer derselbe: Die maßgebliche Größe ist nicht der Handlauf, sondern die Breite, die zwischen den Handläufen übrig bleibt.

Wer diese Größe in der Ausführungsplanung festlegt und vor der Fertigung prüft, spart sich eine Nachbesserung, die im fertigen Gebäude ungleich aufwendiger ist.

Kontakt

Ähnlichen Fall schildern

Bestehen an Ihrer Treppenanlage Zweifel an Handlaufhöhen, Abständen oder der nutzbaren Breite, schildern Sie mir die Anlage und die vorgesehene Nutzung. Sie erhalten eine Einschätzung, welche Werte im konkreten Fall maßgeblich sind.

Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz

info@metall-sv.de

Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.