Sonderkonstruktionen aus Metall: Begutachtung von Einzelanfertigungen
Bei Einzelanfertigungen gibt es häufig keinen standardisierten Katalogwert, der die konkrete Ausführung vollständig beschreibt. Der technische Bewertungsmaßstab ergibt sich aus Vertrag, Zeichnungen, vorgesehener Nutzung sowie den für Bauteil, Werkstoff und Ausführung einschlägigen technischen Regeln. Was geschuldet ist, ergibt sich aus Vertrag, Zeichnung, Nutzung und den anerkannten Regeln der Technik — und genau darüber wird gestritten.
Ich beurteile Werkstoffwahl, Verbindungen, Korrosionsschutz und Bemessung von Konstruktionen, die es so kein zweites Mal gibt.
- Werkstoff und Paarung
- Schweiß- und Schraubverbindungen
- Bemessung und Nutzung
- Korrosionsschutz

Was geprüft wird
Konstruktion
- Lastannahmen und tatsächliche Nutzung
- Querschnitte, Stöße und Aussteifung
- Bewegungsaufnahme und Zwängungsfreiheit
Verbindungen
- Schweißnähte: Art, Dicke, Zulässigkeit nach DIN EN ISO 5817
- Schraubverbindungen und Vorspannung
- Verankerung im Untergrund
Werkstoff und Schutz
- Werkstoffwahl und Nachweise
- Kontaktkorrosion bei Mischbauweise
- Beschichtung passend zur Korrosivitätskategorie
Woran sich eine Einzelanfertigung messen lassen muss
Bei Sonderkonstruktionen muss der technische Vergleichsmaßstab aus den konkreten Vertragsunterlagen, dem Verwendungszweck und den für Bauteil, Werkstoff und Ausführung einschlägigen Regelwerken abgeleitet werden. Die Bewertung stützt sich deshalb auf drei Quellen: auf das, was vertraglich vereinbart wurde, auf die einschlägigen Regelwerke für die verwendeten Bauteile und Werkstoffe — und auf die tatsächliche Nutzung, für die die Konstruktion erkennbar bestimmt war.
Weicht die spätere Nutzung von der ursprünglichen ab, ist das kein Ausführungsmangel. Diese Unterscheidung entscheidet in der Praxis häufig über die Verantwortlichkeit.
Sonderkonstruktion beurteilen lassen
Schicken Sie mir Zeichnungen oder Fotos und eine Beschreibung der Nutzung. Daraus ergibt sich meist schon, welche Fragen zu klären sind.
Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz
Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.