Wiederkehrende Prüfung

Prüfpflichten für Brandschutzabschlüsse

Ein Feuerschutzabschluss ist kein Bauteil, das man einmal einbaut und dann vergisst. Er muss funktionsfähig bleiben, und die Verantwortung dafür liegt beim Betreiber — nicht beim Hersteller und nicht beim Einbaubetrieb.

Ich unterstütze Eigentümer und Betreiber dabei, den Bestand zu erfassen, den Zustand zu bewerten und die Nachweisführung nachvollziehbar aufzustellen.

  • Bestandserfassung
  • Zustandsbewertung
  • Nachweisführung
  • Handlungsbedarf
Runder Stempel des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Cemal Seker auf einem Gutachten, daneben Stempelkissen
Aufnahme aus der eigenen Sachverständigenpraxis.
Grundlage

Woraus sich die Pflicht ergibt

Die Pflicht, bauliche Anlagen und ihre Einrichtungen betriebssicher zu erhalten, folgt aus der jeweiligen Landesbauordnung und aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Betreibers. Konkretisiert wird die Bewertung durch die für den jeweiligen Abschluss maßgeblichen Produkt- und Einbauunterlagen beziehungsweise Nachweise, durch Auflagen aus der Baugenehmigung und durch das Brandschutzkonzept des Gebäudes.

Bei Abschlüssen im Anwendungsbereich harmonisierter Produktnormen sind insbesondere die zugehörigen Leistungs- und Kennzeichnungsunterlagen zu berücksichtigen; bei älteren oder anders geregelten Abschlüssen können andere Verwendbarkeits- oder Bauartnachweise maßgeblich sein.

Wie oft geprüft werden muss, wer prüfen darf und was dokumentiert wird, hängt deshalb vom Bundesland, vom konkreten Produkt und von den Auflagen des Einzelfalls ab. Eine pauschale Angabe wäre unseriös — maßgeblich sind die Unterlagen zum Objekt.

Die Zuordnung im Einzelfall gehört zur Prüfung: Welche Auflagen gelten für dieses Gebäude, welche Zulassung liegt dem Abschluss zugrunde, und was fordert sie? Genau das ist Gegenstand der Bestandsaufnahme.

Umfang

Was bei einer wiederkehrenden Prüfung betrachtet wird

Bestand

  • Erfassung aller Abschlüsse mit Standort und Bauart
  • Kennzeichnungsschild und Zulassungsbezug
  • Zuordnung zum Brandschutzkonzept

Zustand

  • Selbstschließung aus jeder Öffnungsstellung
  • Schließfolge bei zweiflügeligen Abschlüssen
  • Dichtungen, Beschläge, Bodenspalt
  • Nachträgliche Veränderungen und Beschädigungen

Nachweis

  • Vorhandene Prüfnachweise und Einbauerklärungen
  • Lückenlose Dokumentation je Abschluss
  • Feststellanlagen: Nachweis der jährlichen Prüfung
  • Ableitung des Handlungsbedarfs
Vorgehen

Wie ich vorgehe

  1. UnterlagenBrandschutzkonzept, Baugenehmigung mit Auflagen, vorhandene Zulassungen und Prüfnachweise.
  2. BegehungErfassung aller Abschlüsse mit Standort, Bauart, Kennzeichnung und Zustand.
  3. BewertungAbgleich mit Zulassung und Auflagen; Einordnung der Abweichungen nach Dringlichkeit.
  4. ErgebnisBestandsliste, Mängelübersicht mit Priorisierung und Empfehlung zur Nachweisführung.
Auftraggeber

Für wen diese Leistung geeignet ist

Eigentümer und Verwalter

Überblick über den Bestand und darüber, welche Nachweise fehlen — bevor eine Prüfung von außen kommt.

Betreiber von Sonderbauten

Schulen, Pflegeeinrichtungen, Versammlungsstätten, Hotels: Dort ist die Nachweisführung besonders belastbar zu führen.

Facility Management

Grundlage für Prüfintervalle, Beauftragung von Fachfirmen und die eigene Dokumentation.

Kontakt

Bestand erfassen lassen

Nennen Sie mir Gebäudeart, ungefähre Anzahl der Abschlüsse und den Stand der vorhandenen Unterlagen. Daraus ergibt sich der Aufwand.

Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz

info@metall-sv.de

Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.