Brandschutzabschlüsse

Brandschutzabschlüsse: Prüfung, Gutachten und Bewertung

Feuer- und Rauchschutzabschlüsse sind sicherheitsrelevante Bauprodukte beziehungsweise Bauarten. Welche Nachweise, Kennzeichnungen und Einbaubedingungen maßgeblich sind, hängt von Produktart, Baujahr, Anwendungsbereich und konkreter Einbausituation ab. Ihre Schutzfunktion setzt voraus, dass der vorgesehene Aufbau, die Funktion und die maßgeblichen Einbaubedingungen eingehalten werden.

Ich prüfe Kennzeichnung, Einbau, Funktion und Dokumentation und ordne Abweichungen gegenüber Zulassung und Regelwerk ein.

  • Kennzeichnung und Zulassung
  • Einbausituation
  • Funktion und Selbstschließung
  • Dokumentation
Runder Stempel des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Cemal Seker auf einem Gutachten, daneben Stempelkissen
Aufnahme aus der eigenen Sachverständigenpraxis.
Regelwerke

Normativer und bauaufsichtlicher Rahmen

Bei der Bewertung ist zunächst zu klären, welchem Produkt- und Nachweisweg der konkrete Abschluss unterliegt. Bei Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen können insbesondere folgende Grundlagen relevant sein:

  • DIN EN 16034 – Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften
  • DIN EN 14351-1 – bei entsprechenden Außentüren
  • DIN EN 13241 – bei entsprechenden Toren
  • Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung bei Produkten im harmonisierten Anwendungsbereich
  • produktbezogene Hersteller- und Einbauunterlagen
  • bei älteren oder anders geregelten Ausführungen die jeweils maßgeblichen Verwendbarkeits- beziehungsweise Bauartnachweise
  • Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und einschlägige bauordnungsrechtliche Anforderungen des konkreten Objekts
Prüfumfang

Was geprüft wird

Identität

  • Abgleich von Produktidentität, Kennzeichnung und den für den konkreten Abschluss maßgeblichen Nachweisen – je nach Produkt insbesondere Leistungserklärung, CE-Kennzeichnung, Herstellerunterlagen sowie gegebenenfalls Verwendbarkeits- oder Bauartnachweise.
  • Bauart, Feuerwiderstandsklasse, Rauchschutzanforderung
  • Leistungserklärung und Einbauerklärung

Einbau

  • Befestigung und Verankerung nach Zulassung
  • Anschlussfuge und Hinterfüllung
  • Wandart und Wanddicke
  • Bodenspalt und Bodenanschluss

Funktion

  • Selbstschließung aus jeder Öffnungsstellung
  • Schließfolgeregelung bei zweiflügeligen Abschlüssen
  • Feststellanlagen und Auslösung
  • Dichtungen und Zusatzausstattung
Mängelbilder

Was in der Praxis am häufigsten auffällt

Nachträgliche Veränderung

Zusätzliche Bohrungen, ausgetauschte Beschläge, angebrachte Schilder oder Kabeldurchführungen. Nachträgliche Veränderungen sind gegen die für den konkreten Abschluss maßgeblichen Produkt-, Einbau- und Nachweisunterlagen zu bewerten und können die vorgesehene Schutzfunktion beeinträchtigen.

Aufgekeilte Türen

Der häufigste Befund überhaupt. Ein selbstschließender Abschluss, der dauerhaft offen steht, wirkt nicht.

Fehlende Kennzeichnung

Ohne Kennzeichnungsschild lässt sich die Bauart nicht mehr zweifelsfrei feststellen.

Falsche Einbausituation

Wandart oder Wanddicke passt nicht zur Zulassung, Befestigung weicht ab, Fuge nicht zulassungskonform hinterfüllt.

Schließfolge gestört

Bei zweiflügeligen Abschlüssen schließen die Flügel in der falschen Reihenfolge oder nicht vollständig.

Fehlende Dokumentation

Keine Einbauerklärung, kein Prüfnachweis, kein Nachweis über die wiederkehrende Prüfung.

Zu den Prüfpflichten →
Kontakt

Brandschutzabschlüsse prüfen lassen

Für eine erste Einschätzung: Anzahl und Art der Abschlüsse, Gebäudenutzung, vorhandene Unterlagen und Fotos der Kennzeichnungsschilder.

Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz

info@metall-sv.de

Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.