Treppen-Gutachten: Prüfung und Bewertung von Metalltreppen
Eine Metalltreppe muss standsicher sein, sie muss den Maßvorgaben entsprechen und sie muss sich beim Begehen so verhalten, wie man es von einer Treppe erwartet. Beanstandet wird meist das Dritte — die Ursache liegt aber häufig im Ersten.
Ich prüfe Tragwerk, Maße, Befestigung und Schweißverbindungen im Zusammenhang und ordne den Befund gegenüber Vertrag, DIN 18065, ASR A1.8 und den anerkannten Regeln der Technik ein.
- Standsicherheit und Durchbiegung
- Maße nach DIN 18065
- Schwingungsverhalten
- Schweißverbindungen
- Abnahmefähigkeit

Wann ein Treppen-Gutachten gefragt ist
Vor der Abnahme
Prüfung, ob die Ausführung dem geschuldeten Soll entspricht — bevor abgenommen und gezahlt wird.
Bei Beanstandungen
Die Treppe schwingt, federt oder wirkt weich. Zu klären ist, ob das ein Mangel oder ein zulässiges Verhalten ist.
Nach einem Schaden
Gelöste Befestigungen, gerissene Nähte, verformte Holme — Ursache, Umfang und Folgen.
Im Bestand
Zustandsbewertung älterer Anlagen, insbesondere bei Nutzungsänderung oder erhöhter Frequentierung.
Bei Nutzungsänderung
Aus einer Treppe im Wohngebäude wird ein Fluchtweg im Gewerbe. Damit ändern sich die Anforderungen.
Im Streitfall
Als Privatgutachten, als gemeinsam beauftragtes Schiedsgutachten oder im gerichtlichen Verfahren.
Zum Schiedsgutachten →Was am Bauwerk geprüft wird
Tragwerk
- Holme: Querschnitt, Stützweite, Durchbiegung unter Nutzlast
- Auflager und Anschlüsse an Decke und Podest
- Stufenbefestigung und Lastverteilung
- Aussteifung gegen Horizontallasten
Maße
- Steigung und Auftritt, Schrittmaß nach DIN 18065
- Nutzbare Laufbreite, lichte Durchgangshöhe
- Podestlängen und Antritt
- Bei Arbeitsstätten zusätzlich ASR A1.8
Oberfläche und Nutzung
- Rutschhemmung der Trittstufen
- Kantenausbildung und Absturzkanten
- Beleuchtung und Erkennbarkeit der Stufen
- Korrosionsschutz bei außenliegenden Treppen
Was in der Praxis am häufigsten beanstandet wird
Durchbiegung der Holme
Zu gering bemessene Profile oder zu große Stützweite. Wird als „weiche“ Treppe wahrgenommen und ist im Grenzbereich der Gebrauchstauglichkeit zu beurteilen — nicht der Standsicherheit.
Fallbeispiel →Schwingungen
Leichte Stahltreppen mit langen Läufen neigen zu Schwingungen. Zu klären ist, ob das aus der Konstruktion folgt oder aus einer Ausführungsabweichung.
Maßabweichungen
Ungleiche Steigungen, abweichender Antritt, zu geringe Durchgangshöhe. Häufig Folge einer Rohbautoleranz, die nicht aufgenommen wurde.
Mangelhafte Befestigung
Dübel im ungeeigneten Untergrund, zu geringe Randabstände, fehlende Nachweise für den Verankerungsgrund.
Geländer- und Handlaufanschlüsse
Zu geringe Nahtdicke, fehlende Wurzelerfassung, Anschlüsse ohne rechnerischen Nachweis der Horizontallast.
Korrosion
Wasserführung in Hohlprofilen, Kontaktkorrosion an Mischverbindungen, Beschichtung ohne passende Korrosivitätskategorie.
Was bei Treppen schweißtechnisch besonders zählt
Treppen sind geschweißte Tragwerke. Die Nähte an Holm, Wange und Podestanschluss übertragen die Last vollständig — sie sind deshalb regelmäßig der Kern der Beurteilung.
Nahtausbildung
- Nahtdicke gegenüber der geschuldeten Bemessung
- Wurzelerfassung bei tragenden Anschlüssen
- Endkraterausbildung und Nahtübergang
Zulässigkeit
- Bewertungsgruppe nach DIN EN ISO 5817
- Ausführungsklasse nach DIN EN 1090-2
- Bei Aluminium DIN EN ISO 10042 und DIN EN 1090-3
Nachweise
- Schweißanweisung (WPS) und Verfahrensprüfung (WPQR)
- Prüfbescheinigungen der Schweißer nach DIN EN ISO 9606
- Werksbescheinigung und Leistungserklärung
Schwingung ist nicht gleich Mangel
Fast jede schlanke Stahltreppe schwingt beim Begehen. Ob das ein Mangel ist, entscheidet sich nicht am subjektiven Eindruck, sondern daran, was vertraglich geschuldet war, welche Konstruktionsart gewählt wurde und ob die Ausführung der Bemessung entspricht.
Deshalb steht am Anfang die Frage nach dem Soll: Liegt eine Statik vor, welche Nutzlast wurde angesetzt, welche Konstruktionsart wurde vereinbart? Erst danach lässt sich beurteilen, ob das Verhalten der Treppe hinnehmbar ist oder ob die Ausführung dahinter zurückbleibt.
Diese Unterscheidung entscheidet in der Praxis häufig über den Ausgang eines Streitfalls — und sie lässt sich nur mit Unterlagen führen, nicht mit Fotos allein.
Wie ein Treppen-Gutachten entsteht
- UnterlagenZeichnungen, Statik, Leistungsverzeichnis, Schweiß- und Materialdokumentation, Abnahmeprotokoll.
- OrtsterminMaßaufnahme, Prüfung der Befestigungen, Sicht- und gegebenenfalls Eindringprüfung der Nähte, Fotodokumentation.
- Soll-Ist-AbgleichVergleich mit Vertrag, Norm und den anerkannten Regeln der Technik.
- BewertungEinordnung als Mangel, als hinnehmbare Abweichung oder als Folge einer Nutzungsänderung.
- GutachtenBefund, Bewertung, Maßnahmen und Kostenrahmen — auf Wunsch mit mündlicher Erläuterung.
Worauf sich die Bewertung stützt
Treppe
- DIN 18065 – Gebäudetreppen
- ASR A1.8 – Verkehrswege in Arbeitsstätten
- DIN EN 1993 – Bemessung von Stahltragwerken
Ausführung
- DIN EN 1090-2 – Ausführung von Stahltragwerken
- DIN EN ISO 5817 – Bewertungsgruppen
- DIN EN ISO 3834 – Qualitätsanforderungen beim Schweißen
Umwehrung und Schutz
- DIN 18065 und Landesbauordnung – Umwehrungen
- DIN EN ISO 12944 – Korrosionsschutz
- DIN EN ISO 1461 – Feuerverzinkung
Treppe begutachten lassen
Für eine erste Einschätzung helfen Fotos der Anschlüsse, das Baujahr, die Nutzung des Gebäudes und die Angabe, ob eine Statik vorliegt.
Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz
Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.