So läuft ein Gerichtsgutachten ab

Beitrag · Gutachten

So läuft ein Gerichtsgutachten ab

Wer erstmals in einen Bauprozess gerät, erlebt das Sachverständigenverfahren oft als undurchsichtig: Ein Gutachter wird bestellt, es vergehen Monate, dann liegt ein Schriftstück vor, das über den Ausgang mitentscheidet.

Dieser Beitrag beschreibt den üblichen Ablauf – damit die Beteiligten wissen, was wann passiert und worauf es dabei ankommt.

  • Ablauf in sieben Schritten
  • Für Beteiligte verständlich
  • Aus Sicht des Sachverständigen
  • Neutral dargestellt
Erstellung eines technischen Gutachtens
Aufnahme aus der eigenen Sachverständigenpraxis.
Ablauf

Die Schritte eines gerichtlichen Gutachtens

  1. Bestellung durch das GerichtDas Gericht bestimmt den Sachverständigen und formuliert die Beweisfrage. Diese Frage – nicht der Streit insgesamt – gibt vor, was untersucht wird.
  2. AktenstudiumDer Sachverständige sichtet die Akte: Verträge, Pläne, Schriftverkehr, frühere Feststellungen. Daraus ergibt sich, was am Objekt überhaupt noch feststellbar ist.
  3. OrtsterminDie Parteien werden geladen. Am Objekt wird der Zustand aufgenommen: Aufmaß, Lichtbilder, bei Bedarf Prüfungen oder Bauteilöffnungen, jeweils im Beisein der Beteiligten.
  4. Untersuchung und BewertungDer Befund wird gegen den geschuldeten Zustand und die einschlägigen Regelwerke gehalten. Wo Kennwerte fehlen, werden gezielte Untersuchungen veranlasst.
  5. Schriftliches GutachtenDas Gutachten trennt Feststellung, Bewertung und Beantwortung der Beweisfrage – nachvollziehbar auch für technische Laien und für Dritte überprüfbar.
  6. Stellungnahmen der ParteienDie Beteiligten können das Gutachten kommentieren und Ergänzungsfragen stellen; darauf folgt in der Regel eine ergänzende Stellungnahme.
  7. Mündliche ErläuterungWird sie angeordnet, erläutert der Sachverständige sein Gutachten im Termin und beantwortet Fragen des Gerichts und der Parteien.
Kernpunkt

Die Beweisfrage bestimmt alles Weitere

Der häufigste Grund für Enttäuschung über ein Gerichtsgutachten ist nicht dessen Qualität, sondern eine Erwartung, die daneben lag. Der Sachverständige beantwortet die Frage, die das Gericht gestellt hat – nicht die Frage, die eine Partei für die wichtigste hält.

Deshalb lohnt es sich für die Beteiligten, die Formulierung der Beweisfrage aufmerksam zu verfolgen. Sie legt fest, was untersucht wird, in welcher Tiefe und mit welchem Maßstab. Was dort nicht steht, wird auch nicht beantwortet.

Rolle

Was der Sachverständige tut – und was nicht

  • Tatsachen feststellenWas ist vorhanden, in welchem Zustand, mit welchen Abweichungen
  • Technisch bewertenEinordnung des Befundes anhand der einschlägigen Regelwerke und der vereinbarten Beschaffenheit
  • Nicht entscheidenDie rechtliche Würdigung und die Entscheidung liegen ausschließlich beim Gericht
  • Nicht vertretenDer Sachverständige arbeitet für das Gericht, nicht für eine Partei – auch dann, wenn eine Partei ihn vorgeschlagen hat
  • Grenzen benennenWo eine Feststellung nicht möglich war, gehört das ins Gutachten – nicht eine Vermutung
Alternativen

Nicht jeder Streit muss vor Gericht

Ein gerichtliches Verfahren dauert und bindet Kräfte. In vielen technischen Streitfällen lässt sich dasselbe Ergebnis schneller erreichen: über ein Privatgutachten, das den Sachverhalt für beide Seiten nachvollziehbar feststellt, oder über ein Schiedsgutachten, dem sich beide Parteien im Voraus unterwerfen.

Auch das selbstständige Beweisverfahren ist häufig sinnvoll – vor allem dann, wenn ein Zustand zu verschwinden droht, weil weitergebaut oder saniert werden muss.

Kontakt

Frage zum Verfahren oder zum Sachverhalt

Steht bei Ihnen ein Verfahren an oder überlegen Sie, ob ein Gutachten der richtige Weg ist? Schildern Sie mir den technischen Sachverhalt – zur rechtlichen Seite ist die anwaltliche Beratung der richtige Ansprechpartner.

Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz

info@metall-sv.de

Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.