Schiedsgutachten statt Gerichtsverfahren – wann sich das lohnt
Technische Streitigkeiten im Metallbau haben eine unangenehme Eigenschaft: Sie verhärten sich schnell, obwohl der zugrunde liegende Sachverhalt meist überschaubar ist. Ein Gerichtsverfahren dauert dann Jahre und kostet ein Vielfaches dessen, worüber gestritten wird.
Das Schiedsgutachten ist die naheliegende Alternative – vorausgesetzt, beide Seiten wollen tatsächlich eine Klärung und nicht nur recht behalten. Dieser Beitrag ordnet ein, wann es passt und wann nicht.
- Außergerichtliche Klärung
- Beide Parteien beauftragen gemeinsam
- Deutlich kürzere Dauer
- Technisch, nicht juristisch

Was ein Schiedsgutachten ist
Beim Schiedsgutachten beauftragen beide Parteien gemeinsam einen neutralen Sachverständigen und vereinbaren vorab, welche Fragen er klären soll und in welchem Umfang sein Ergebnis für sie verbindlich sein soll. Der Sachverständige stellt den Sachverhalt fest und bewertet ihn technisch – wie in jedem Gutachten, nur eben im Auftrag beider Seiten.
Der Unterschied zum Privatgutachten liegt in der gemeinsamen Beauftragung: Weil beide Seiten dieselbe Frage gestellt haben, entfällt der übliche Streit darüber, ob das Ergebnis parteiisch sei. Der Unterschied zum Gerichtsgutachten liegt im Zeitrahmen – und darin, dass die Parteien die Fragestellung selbst bestimmen.
Typische Streitfälle im Metallbau
Ausführungsqualität
Schweißnähte, Oberflächen und Passungen, die eine Seite für mangelhaft und die andere für vertragsgemäß hält.
Bewertung nach ISO 5817 →Montage und Anschlüsse
Undichtigkeiten, Befestigungen und Anschlussdetails an Fenstern, Türen und Fassaden.
Fenster und Türen →Korrosion und Beschichtung
Ob ein Korrosionsbild altersgemäß ist oder auf einen Ausführungsfehler zurückgeht.
Korrosionsschutz bewerten →Abweichung von der Planung
Ob eine abweichend ausgeführte Lösung technisch gleichwertig ist.
Planabweichungen bewerten →Abnahme verweigert
Wenn eine Abnahme an einzelnen technischen Punkten scheitert, die sich klären lassen.
Nachträge
Ob eine Leistung geschuldet war und ob der angesetzte Aufwand plausibel ist.
Nachtragsprüfung →Wie ein Schiedsgutachten abläuft
- Verständigung der ParteienBeide Seiten einigen sich darauf, den Streit außergerichtlich klären zu lassen, und wählen den Sachverständigen gemeinsam.
- Fragestellung festlegenSchriftliche Festlegung, welche Fragen geklärt werden und welche Bindungswirkung das Ergebnis haben soll.
- UnterlagenBeide Seiten stellen ihre Unterlagen bereit; der Sachverständige erhält denselben Informationsstand von beiden.
- OrtsterminAufnahme des Zustands im Beisein beider Parteien, mit Lichtbildern und – wo erforderlich – Prüfungen.
- GutachtenFeststellung, Bewertung und Beantwortung der vereinbarten Fragen, für beide Seiten nachvollziehbar.
- UmsetzungAuf dieser Grundlage einigen sich die Parteien; in der Regel ohne weiteres Verfahren.
Wann es passt – und wann nicht
- Passt, wennDer Streit im Kern technisch ist und beide Seiten eine Klärung wollen
- Passt, wennEine schnelle Entscheidung wichtiger ist als das letzte Prozentquäntchen Rechtsposition
- Passt, wennDie Geschäftsbeziehung fortgesetzt werden soll
- Passt nicht, wennDer eigentliche Streit rechtlicher Natur ist – etwa über Vertragsinhalt oder Verjährung
- Passt nicht, wennEine Seite die Klärung erkennbar nicht will
- Passt nicht, wennEin Zustand zu verschwinden droht – dann ist zuerst die Beweissicherung dran
Ob und in welchem Umfang ein Schiedsgutachten bindend vereinbart werden kann, ist eine rechtliche Frage. Sie sollte vor der Beauftragung anwaltlich geklärt werden.
Was den Unterschied macht
Entscheidend für den Erfolg ist fast immer die Fragestellung. Wird sie zu weit gefasst, wird das Gutachten umfangreich und beantwortet vieles, was niemand gefragt hat. Wird sie zu eng gefasst, bleibt der eigentliche Streitpunkt offen.
Bewährt hat sich, die Fragen vor der Beauftragung gemeinsam mit dem Sachverständigen zu formulieren. Er sieht am ehesten, welche Frage technisch überhaupt beantwortbar ist – und welche nur so klingt.
Außergerichtliche Klärung anfragen
Schildern Sie mir den Streitpunkt und wer beteiligt ist. Sie erhalten eine Einschätzung, ob sich der Fall für ein Schiedsgutachten eignet und wie die Fragestellung sinnvoll gefasst wäre.
Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz
Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.