Die 5 häufigsten Ausführungsfehler – und wie man sie vermeidet

Beitrag · Praxis

Die fünf häufigsten Ausführungsfehler im Metallbau

Metallbau ist ein Schnittstellengewerk. Die meisten Mängel, die mir in der Sachverständigenpraxis begegnen, entstehen nicht am Bauteil selbst, sondern dort, wo es auf ein anderes Gewerk trifft – oder dort, wo eine Festlegung fehlt, die niemand vermisst hat.

Fünf Fehlerbilder kehren dabei so regelmäßig wieder, dass sie sich benennen und vermeiden lassen.

  • Aus der Sachverständigenpraxis
  • Anschlüsse und Befestigungen
  • Toleranzen und Nachweise
  • Vermeidbar mit geringem Aufwand
Metallbaukonstruktion in der Ausführung
Aufnahme aus der eigenen Sachverständigenpraxis.
Fehlerbild 1 bis 3

Wo es in der Ausführung regelmäßig klemmt

1. Anschlüsse ohne durchgehende Abdichtung

Der häufigste Mangel überhaupt – und der mit den größten Folgeschäden.

Was passiert

  • Innere und äußere Dichtebene werden nicht als getrennte Ebenen geplant
  • Die Fuge wird zum Restfüllstoff statt zum geplanten Bauteil
  • Feuchte gelangt in den Anschlussraum und schlägt sich dort nieder

Was hilft

  • Anschlussdetails vor der Fertigung festlegen
  • Innen dichter als außen – konsequent umsetzen
  • Anschlüsse kontrollieren, bevor die Laibungen geschlossen werden

2. Befestigung und Verankerung ohne Bezug zur Einbausituation

Ein Nachweis, der zum Untergrund nicht passt, ist keiner.

Was passiert

  • Randabstände und Achsmaße weichen von der Annahme ab
  • Der tatsächliche Untergrund ist ein anderer als angenommen
  • Klotzung und Lastpunkte werden nicht hergestellt

Was hilft

  • Untergrund vor der Montage klären, nicht danach
  • Befestigungsnachweis auf die reale Situation beziehen
  • Abweichungen dokumentieren, bevor weitergebaut wird

3. Toleranzen werden vorausgesetzt statt vereinbart

Zwei Gewerke, zwei Toleranzsysteme – und dazwischen der Metallbau.

Was passiert

  • Rohbautoleranzen und Ausbautoleranzen treffen unvermittelt aufeinander
  • Der Ausgleich landet ungeplant beim zuletzt montierenden Gewerk
  • Maßabweichungen werden erst bei der Montage sichtbar

Was hilft

  • Aufmaß am fertigen Rohbau statt Maße aus dem Plan
  • Toleranzen und Anschlussmaße vertraglich festlegen
  • Ausgleichsebene bewusst planen, statt sie entstehen zu lassen
Fehlerbild 4 und 5

Was am Ende regelmäßig fehlt

4. Kondensat, Wärmebrücken und Profilwahl

Ein bauphysikalisches Thema, das als Ausführungsmangel wahrgenommen wird.

Was passiert

  • Profil und Verglasung passen nicht zur Nutzung des Raums
  • Der Anschluss unterbricht die Dämmebene
  • Warme Raumluft erreicht kalte Bauteiloberflächen

Was hilft

  • Nutzung und Raumklima bei der Profilwahl berücksichtigen
  • Anschluss so ausbilden, dass die Dämmebene durchläuft
  • Bei Verdacht früh messen statt später sanieren

5. Fehlende Dokumentation und Nachweise

Der Mangel, der erst im Streitfall sichtbar wird – dann aber alles entscheidet.

Was passiert

  • Bewertungsgruppe und Prüfumfang wurden nie vereinbart
  • Es liegen keine Prüfprotokolle und keine Abnahmedokumentation vor
  • Werkstoff- und Verwendbarkeitsnachweise fehlen

Was hilft

  • Bewertungsgruppe und Prüfumfang in die Beauftragung aufnehmen
  • Prüfprotokolle als Teil der Leistung verlangen
  • Nachweise bei der Abnahme einfordern, nicht später suchen
Muster

Was alle fünf Fehler gemeinsam haben

Keiner dieser Fehler entsteht aus mangelndem Können. Sie entstehen aus fehlender Festlegung: Was genau ist geschuldet, wer stellt es her, und woran wird es gemessen? Wo diese drei Fragen vor der Ausführung beantwortet sind, treten sie fast nie auf.

Für Auftraggeber ist die Konsequenz erfreulich unspektakulär. Anschlussdetails, Befestigungsnachweis, Toleranzvereinbarung, Bewertungsgruppe und Prüfumfang gehören in die Beauftragung. Fünf Punkte, die bei der Vergabe fast nichts kosten – und im Schadensfall den Unterschied ausmachen.

Kontakt

Fall aus Ihrer Praxis schildern

Erkennen Sie eines dieser Fehlerbilder an Ihrem Objekt wieder? Schildern Sie mir den Sachverhalt und senden Sie Lichtbilder mit – Sie erhalten eine Einschätzung, wie dringend die Sache ist.

Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz

info@metall-sv.de

Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.

Warum ein Schiedsgutachten im Metallbau oft die bessere Lösung ist

Beitrag · Konfliktlösung

Schiedsgutachten statt Gerichtsverfahren – wann sich das lohnt

Technische Streitigkeiten im Metallbau haben eine unangenehme Eigenschaft: Sie verhärten sich schnell, obwohl der zugrunde liegende Sachverhalt meist überschaubar ist. Ein Gerichtsverfahren dauert dann Jahre und kostet ein Vielfaches dessen, worüber gestritten wird.

Das Schiedsgutachten ist die naheliegende Alternative – vorausgesetzt, beide Seiten wollen tatsächlich eine Klärung und nicht nur recht behalten. Dieser Beitrag ordnet ein, wann es passt und wann nicht.

  • Außergerichtliche Klärung
  • Beide Parteien beauftragen gemeinsam
  • Deutlich kürzere Dauer
  • Technisch, nicht juristisch
Technische Klärung eines strittigen Sachverhalts
Aufnahme aus der eigenen Sachverständigenpraxis.
Begriff

Was ein Schiedsgutachten ist

Beim Schiedsgutachten beauftragen beide Parteien gemeinsam einen neutralen Sachverständigen und vereinbaren vorab, welche Fragen er klären soll und in welchem Umfang sein Ergebnis für sie verbindlich sein soll. Der Sachverständige stellt den Sachverhalt fest und bewertet ihn technisch – wie in jedem Gutachten, nur eben im Auftrag beider Seiten.

Der Unterschied zum Privatgutachten liegt in der gemeinsamen Beauftragung: Weil beide Seiten dieselbe Frage gestellt haben, entfällt der übliche Streit darüber, ob das Ergebnis parteiisch sei. Der Unterschied zum Gerichtsgutachten liegt im Zeitrahmen – und darin, dass die Parteien die Fragestellung selbst bestimmen.

Anwendung

Typische Streitfälle im Metallbau

Ausführungsqualität

Schweißnähte, Oberflächen und Passungen, die eine Seite für mangelhaft und die andere für vertragsgemäß hält.

Bewertung nach ISO 5817 →

Montage und Anschlüsse

Undichtigkeiten, Befestigungen und Anschlussdetails an Fenstern, Türen und Fassaden.

Fenster und Türen →

Korrosion und Beschichtung

Ob ein Korrosionsbild altersgemäß ist oder auf einen Ausführungsfehler zurückgeht.

Korrosionsschutz bewerten →

Abweichung von der Planung

Ob eine abweichend ausgeführte Lösung technisch gleichwertig ist.

Planabweichungen bewerten →

Abnahme verweigert

Wenn eine Abnahme an einzelnen technischen Punkten scheitert, die sich klären lassen.

Nachträge

Ob eine Leistung geschuldet war und ob der angesetzte Aufwand plausibel ist.

Nachtragsprüfung →
Ablauf

Wie ein Schiedsgutachten abläuft

  1. Verständigung der ParteienBeide Seiten einigen sich darauf, den Streit außergerichtlich klären zu lassen, und wählen den Sachverständigen gemeinsam.
  2. Fragestellung festlegenSchriftliche Festlegung, welche Fragen geklärt werden und welche Bindungswirkung das Ergebnis haben soll.
  3. UnterlagenBeide Seiten stellen ihre Unterlagen bereit; der Sachverständige erhält denselben Informationsstand von beiden.
  4. OrtsterminAufnahme des Zustands im Beisein beider Parteien, mit Lichtbildern und – wo erforderlich – Prüfungen.
  5. GutachtenFeststellung, Bewertung und Beantwortung der vereinbarten Fragen, für beide Seiten nachvollziehbar.
  6. UmsetzungAuf dieser Grundlage einigen sich die Parteien; in der Regel ohne weiteres Verfahren.
Abwägung

Wann es passt – und wann nicht

  • Passt, wennDer Streit im Kern technisch ist und beide Seiten eine Klärung wollen
  • Passt, wennEine schnelle Entscheidung wichtiger ist als das letzte Prozentquäntchen Rechtsposition
  • Passt, wennDie Geschäftsbeziehung fortgesetzt werden soll
  • Passt nicht, wennDer eigentliche Streit rechtlicher Natur ist – etwa über Vertragsinhalt oder Verjährung
  • Passt nicht, wennEine Seite die Klärung erkennbar nicht will
  • Passt nicht, wennEin Zustand zu verschwinden droht – dann ist zuerst die Beweissicherung dran

Ob und in welchem Umfang ein Schiedsgutachten bindend vereinbart werden kann, ist eine rechtliche Frage. Sie sollte vor der Beauftragung anwaltlich geklärt werden.

Praxis

Was den Unterschied macht

Entscheidend für den Erfolg ist fast immer die Fragestellung. Wird sie zu weit gefasst, wird das Gutachten umfangreich und beantwortet vieles, was niemand gefragt hat. Wird sie zu eng gefasst, bleibt der eigentliche Streitpunkt offen.

Bewährt hat sich, die Fragen vor der Beauftragung gemeinsam mit dem Sachverständigen zu formulieren. Er sieht am ehesten, welche Frage technisch überhaupt beantwortbar ist – und welche nur so klingt.

Kontakt

Außergerichtliche Klärung anfragen

Schildern Sie mir den Streitpunkt und wer beteiligt ist. Sie erhalten eine Einschätzung, ob sich der Fall für ein Schiedsgutachten eignet und wie die Fragestellung sinnvoll gefasst wäre.

Cemal Seker, M.Eng. | IWE
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Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.