Geländer-Gutachten: Absturzsicherungen prüfen und bewerten
Ein Geländer ist eine Absturzsicherung. Es muss eine Horizontallast aufnehmen, es darf keine überwindbaren oder durchsteigbaren Öffnungen haben, und es muss dort, wo Kinder es nutzen, strengere Anforderungen erfüllen.
Ich prüfe Höhe, Abstände, Verankerung und Anschlüsse und beurteile, ob die Ausführung dem geschuldeten Soll und dem Sicherheitsniveau entspricht.
- Umwehrungshöhe
- Füllstababstände
- Horizontallast
- Verankerung im Untergrund

Was geprüft wird
Geometrie
- Umwehrungshöhe je nach Absturzhöhe und Nutzung
- Füllstababstand und lichte Öffnungsmaße
- Leiterwirkung durch waagerechte Elemente
- Ausbildung von Ecken, Enden und Übergängen
Standsicherheit
- Horizontallast nach Nutzungskategorie
- Pfostenabstand und Pfostenanschluss
- Verankerung: Dübeltyp, Randabstand, Untergrund
- Schweißnähte an tragenden Anschlüssen
Ausführung
- Werkstoff und Korrosionsschutz
- Glasfüllungen: Nachweis und Kantenschutz
- Verletzungsfreie Kanten und Oberflächen
Was in der Praxis häufig beanstandet wird
Zu große Füllstababstände
Der Klassiker bei Umwehrungen in Bereichen, die von Kindern genutzt werden. Fällt meist erst bei der Abnahme auf.
Zu geringe Höhe
Häufig dort, wo der Bodenaufbau nachträglich erhöht wurde und die Umwehrung nicht angepasst wurde.
Leiterwirkung
Waagerechte Zwischenholme in kletterbarer Höhe. Ob das zulässig ist, hängt von Nutzung und Landesbauordnung ab.
Unzureichende Verankerung
Dübel ohne Nachweis für den Untergrund, zu geringe Randabstände, Befestigung im Wärmedämmverbundsystem.
Korrosion am Fußpunkt
Wasser sammelt sich im Pfostenfuß. Der Schaden entsteht von innen und wird spät sichtbar.
Fallbeispiel Edelstahlgeländer →Glasfüllungen ohne Nachweis
Absturzsichernde Verglasung erfordert Nachweis und geeignete Ausführung — ein regelmäßiger Befund.
Fallbeispiel Glasgeländer →Relevante Regelwerke bei Geländern
Welche Regelwerke im konkreten Fall anzuwenden sind, hängt unter anderem von Einbausituation, Nutzung, Material, Bauart und der jeweiligen Fragestellung ab. Bei der gutachterlichen Bewertung können insbesondere folgende Regelwerke relevant sein:
- DIN 18065 – bei Geländern und Handläufen im Zusammenhang mit Gebäudetreppen
- DIN 18040-1 / DIN 18040-2 – soweit Anforderungen des barrierefreien Bauens betroffen sind
- DIN EN 1991-1-1 einschließlich Nationalem Anhang – soweit Einwirkungen und Horizontallasten zu bewerten sind
- DIN 18008, insbesondere DIN 18008-4 – bei absturzsichernden Verglasungen und Glasfüllungen
- DIN EN 1090-2 – soweit die Ausführung einer tragenden Stahlkonstruktion in deren Anwendungsbereich fällt
- DIN EN ISO 5817 – soweit Unregelmäßigkeiten an Schweißverbindungen bewertet werden
- DIN 18202 – soweit Maß- und Toleranzabweichungen Gegenstand des Auftrags sind
- ergänzend die einschlägigen bauordnungsrechtlichen und technischen Bestimmungen des konkreten Projekts
Wie ich vorgehe
- UnterlagenZeichnungen, Statik, Leistungsverzeichnis, Nachweise für Verankerung und Glasfüllung.
- OrtsterminMaßaufnahme von Höhe und Abständen, Prüfung der Verankerung, Fotodokumentation.
- BewertungAbgleich mit Vertrag, DIN 18065, Landesbauordnung und der Nutzungskategorie.
- GutachtenBefund, Bewertung, Maßnahmen und Kostenrahmen.
Geländer prüfen lassen
Hilfreich für eine erste Einschätzung: Fotos mit Maßstab, die Absturzhöhe, die Nutzung des Bereichs und das Einbaujahr.
Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz
Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.