Metalltreppen unterliegen hohen Anforderungen an Sicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Maßhaltigkeit. In der Praxis zeigen sich jedoch regelmäßig Mängel, die die Nutzung beeinträchtigen oder die Abnahmefähigkeit infrage stellen.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Metallbauerhandwerk bewerte ich Metalltreppen aus Stahl, Edelstahl und Aluminium nach den geltenden technischen Regeln und Normen.
1. Durchbiegung von Treppenholmen oder Stufen
Ursachen:
- unzureichende Querschnitte
- falsche statische Annahmen
- fehlende Aussteifungen
Bewertung:
Je nach Ausmaß kann eine unzulässige Durchbiegung die Gebrauchstauglichkeit einschränken oder einen technischen Mangel darstellen.
2. Schwingungen beim Begehen
Ursachen:
- geringe Eigenfrequenz
- ungünstige Konstruktion
- fehlende Dämpfung
Bewertung:
Schwingungen werden häufig als Komfortmangel wahrgenommen, können aber – abhängig von Intensität und Nutzung – sicherheitsrelevant sein.
3. Maßabweichungen
- ungleichmäßige Steigungen
- falsche Auftrittsmaße
- Abweichungen von Planung oder DIN 18065
Bewertung:
Maßabweichungen sind nach DIN 18065 und DIN 18202 einzuordnen und können die Abnahmefähigkeit beeinflussen.
4. Mangelhafte Befestigungen
- unzureichende Verankerung
- ungeeignete Befestigungsmittel
- fehlende statische Nachweise
5. Fehlerhafte Geländer- und Handlaufanschlüsse
- unzureichende Stabilität
- falsche Höhen
- nicht normgerechte Ausführung
Sachverständige Einordnung
Ob ein Mangel als optisch, technisch, sicherheitsrelevant oder abnahmehindernis einzustufen ist, hängt vom Einzelfall ab und erfordert eine fachliche Bewertung.
Weitere Informationen:
➜ Treppen – Gutachten & Bewertung
➜ Treppen im Metallbau – Fallbeispiele
Kontakt
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