Normenkonformität und Marktzugang für Metallbauprodukte in der EU
Wer tragende Metallbauprodukte im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringt, muss deren Übereinstimmung mit den harmonisierten technischen Regelwerken nachweisen können. Die technische Seite dieses Nachweises begleite ich – von der ersten Einschätzung über die Fertigung bis zur Abnahme beim Auftraggeber.
Diese Seite gibt den Überblick über die einzelnen Bausteine und führt zu den jeweiligen Leistungen.
- DIN EN 1090
- DIN EN ISO 3834
- Werkseigene Produktionskontrolle
- Deutsche und internationale Hersteller

Wo der Marktzugang technisch scheitert
Probleme entstehen selten daran, dass ein Erzeugnis technisch untauglich wäre. Sie entstehen daran, dass sich die Übereinstimmung mit den geltenden Regelwerken nicht lückenlos belegen lässt: eine Verfahrensprüfung deckt die tatsächliche Fertigungssituation nicht ab, ein Werkstoffzeugnis fehlt, die werkseigene Produktionskontrolle ist nicht dokumentiert.
Die Folgen sind regelmäßig dieselben – Rückfragen des Auftraggebers, verschobene Freigaben, Nacharbeit und offene Haftungsfragen. Fast alle davon lassen sich früh und mit überschaubarem Aufwand ausräumen.
Die vier Schritte auf dem Weg zum Markt
Technische Prüfung des Erzeugnisses und seiner Nachweise gegen die einschlägigen Regelwerke – vor der Investition in Fertigung und Vertrieb.
Geprüft wird
- Konstruktion und Bemessungsgrundlage
- Werkstoffe und deren Nachweise
- Schweißtechnische Unterlagen
- Prüf- und Dokumentationspflichten
Ergebnis
- Technische Stellungnahme zur Marktfähigkeit
- Liste der erforderlichen Anpassungen
- Klarheit vor der Produktionsfreigabe
Beobachtung und Bewertung der normrelevanten Fertigungsschritte im Herstellwerk, damit Abweichungen nicht erst bei der Abnahme sichtbar werden.
Beobachtet wird
- Werkstoffeingang und Rückverfolgbarkeit
- Anwendung der freigegebenen WPS
- Sicht- und Eindringprüfung
- Fertigungsdokumentation und WPK-Unterlagen
Ergebnis
- Bewertung des Fertigungsstands
- Abweichungsliste mit Empfehlung
- Grundlage für Korrekturentscheidungen
Unterlagen und Kennzeichnung
Technische Durchsicht der Nachweiskette, die einer Leistungserklärung und der CE-Kennzeichnung zugrunde liegt.
Durchgesehen wird
- Unterlagen der werkseigenen Produktionskontrolle
- Prüfprotokolle und Freigaben
- Zuordnung von Erzeugnis, Norm und Leistungsstufe
- Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit
Hinweis
- Die Erklärung und die Kennzeichnung selbst verantwortet der Hersteller
- Zertifizierungen erteilen die dafür notifizierten Stellen
- Meine Rolle ist die unabhängige technische Prüfung
Fachliche Begleitung an der Schnittstelle zu Auftraggebern, Planern und Prüfern – dort, wo technische Fragen im laufenden Verfahren beantwortet werden müssen.
Unterstützung bei
- Technischen Rückfragen des Auftraggebers
- Vorbereitung von Abnahmen
- Bewertung strittiger Ausführungspunkte
- Einordnung von Prüfergebnissen
Nutzen
- Ein technischer Ansprechpartner für alle Beteiligten
- Kürzere Klärungswege
- Weniger Verzögerung bei Freigaben
Regelwerke, die den Rahmen setzen
- BauproduktenverordnungRechtlicher Rahmen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten im EWR
- DIN EN 1090-1Konformitätsbewertung tragender Bauteile aus Stahl und Aluminium
- DIN EN 1090-2Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken
- DIN EN ISO 3834Qualitätsanforderungen an das Schmelzschweißen
- DIN EN ISO 14731Schweißaufsicht: Aufgaben und Verantwortung
- DIN EN 10204Prüfbescheinigungen für metallische Erzeugnisse
Welche Regelwerke im Einzelfall gelten, hängt vom Erzeugnis, seiner Verwendung und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Rechtliche Bewertungen sind der anwaltlichen Beratung vorbehalten.
Für wen diese Begleitung gedacht ist
Internationale Hersteller
Betriebe, die für den europäischen Markt fertigen und die hiesigen Nachweiserwartungen früh kennen wollen.
Metall- und Stahlbaubetriebe
Unternehmen, die ihr Erzeugnisspektrum erweitern oder eine bestehende Nachweiskette überprüfen lassen möchten.
Importeure und Vertriebe
Unternehmen, die Erzeugnisse Dritter in Verkehr bringen und die technische Grundlage dafür belastbar wissen wollen.
Auftraggeber und Planer
Beteiligte, die Angebote und Nachweise ausländischer Anbieter technisch einordnen lassen wollen.
Investoren und Bauherren
Entscheider, die vor der Vergabe wissen möchten, ob ein Erzeugnis im Projekt genehmigungs- und abnahmefähig ist.
Betriebe mit Zertifizierungsvorhaben
Unternehmen, die ihre Fertigung technisch vorbereiten, bevor eine notifizierte Stelle eingebunden wird.
Wenn der Marktzugang technisch vorbereitet werden soll
Hier steht die unabhängige Bewertung von Normenkonformität und Marktzugang im Vordergrund. Geht es darum, die erforderlichen Unterlagen und Nachweise im Projekt aufzubauen und die beteiligten Stellen zu koordinieren, ist das eine Ingenieurleistung.
Verwandte Leistungen
- Normen- und Konformitätsprüfung
- Fertigungsbegleitende Überwachung im Herstellwerk
- Baubegleitende Qualitätssicherung nach DIN EN 1090
- Externe Schweißaufsicht nach DIN EN ISO 14731
- Wann eine Schweißaufsicht nach EN 1090 erforderlich ist
- Markteinführung und Abnahme begleiten
- Technische Schnittstelle zu Auftraggebern und Behörden
- Mehrwert der Prüfung durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen
Marktzugang technisch absichern
Beschreiben Sie kurz Ihr Erzeugnis, den vorgesehenen Verwendungszweck und den Stand Ihrer Unterlagen. Sie erhalten eine erste Einschätzung, welche Bausteine in Ihrem Fall tatsächlich erforderlich sind.
Cemal Seker, M.Eng. | IWE
Sachverständigenbüro
An der Allee 148
55122 Mainz
Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Konstruktionstechnik.