FAQ

FAQ – Häufige Fragen zum Sachverständigenwesen im Metallbau

1. Häufige Fragen an den Sachverständigen für Metallbau, Schweißtechnik und Industrie

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Metallbauerhandwerk, IWE-Schweißfachingenieur und VT2-/PT2-Prüfer werde ich regelmäßig zu technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Gutachten, Prüfungen und Abnahmen im Metallbau kontaktiert. 
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. 

2. Wann wird ein Sachverständiger im Metallbau beauftragt?

Ein Sachverständiger wird immer dann beauftragt, wenn technische Streitfragen oder Mängel im Zusammenhang mit Metallbauarbeiten auftreten – etwa bei: 

  • Mängeln an Treppen, Geländern, Fassaden, Balkonen oder Stahlkonstruktionen 
  • Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Metallbauer 
  • der Abnahme von Bauleistungen oder Fertigungsteilen 
  • Versicherungsschäden (z. B. Korrosion, Glasbruch, Konstruktionsversagen) 
  • gerichtlichen Verfahren, wenn ein unabhängiges Gutachten erforderlich ist 

Ich arbeite sowohl für Privatauftraggeber, Gerichte als auch für Versicherungen
Ziel ist stets eine objektive, nachvollziehbare und normgerechte Bewertung des Sachverhalts. 

3. Was kostet ein Gutachten?

Die Kosten hängen vom Umfang, Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand ab.
Bei privaten Gutachten erfolgt die Abrechnung in der Regel nach Stunden- oder Tagessätzen, bei Gerichtsgutachten nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

4. Wie läuft die Beauftragung ab?
  • Kontaktaufnahme (telefonisch oder per E-Mail)
  • Kurze Schilderung des Sachverhalts
  • Sichtung von Unterlagen oder Fotos
  • Vor-Ort-Termin / Prüfung / Dokumentation
  • Erstellung des Gutachtens oder Prüfprotokolls
  • Besprechung der Ergebnisse
  • Ich arbeite bundesweit – insbesondere für Gerichte, Architekten, Ingenieure, Versicherungen und Bauherren.
5. Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Fall sind hilfreich:

  • Bau- und Konstruktionszeichnungen
  • Leistungsverzeichnisse oder Werkstattpläne
  • Fotos der Schäden
  • Montageprotokolle
  • Rechnungen, Auftragsunterlagen oder Schriftwechsel

Je mehr technische Informationen vorliegen, desto präziser und schneller kann das Gutachten erstellt werden.

6. Wie lange dauert ein Gutachten?

Die Dauer hängt vom Umfang und der Komplexität ab.

  • Kurzprüfungen / Stellungnahmen: ca. 1–2 Wochen
  • Technische Gutachten mit Prüfverfahren: ca. 2–4 Wochen
  • Gerichtsgutachten: je nach Terminplan des Gerichts

Eilige Fälle (z. B. Beweissicherung nach Schadenseintritt) werden priorisiert behandelt.

Vor jeder Beauftragung erhalten Sie ein transparentes Angebot mit Leistungsbeschreibung.

7. Wie läuft eine zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) ab?

Zerstörungsfreie Prüfungen dienen der Fehlererkennung ohne Materialbeschädigung.
Ich prüfe Schweißnähte, Oberflächen und Verbindungselemente mit zertifizierten Verfahren:

Prüfablauf (am Beispiel der PT2-Eindringprüfung):

  1. Reinigung der Oberfläche
  2. Auftragen des Eindringmittels
  3. Einwirkzeit (10–15 Minuten)
  4. Entfernung des Überschusses
  5. Auftragen des Entwicklers
  6. Sichtprüfung unter Weiß- oder UV-Licht
  7. Dokumentation mit Foto und Befundbewertung

Die Ergebnisse werden nach DIN EN ISO 9712, DIN EN ISO 3452-1 und DIN EN ISO 17637 ausgewertet und fließen direkt in das Gutachten ein.

8. Was bedeutet „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“?

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt durch die Handwerkskammer Rheinhessen und stellt eine staatlich anerkannte Qualifikation dar.
Sie bestätigt besondere Fachkenntnisse, persönliche Eignung und Unabhängigkeit.

Öffentlich bestellte Sachverständige sind nach § 36 Gewerbeordnung verpflichtet:

  • unabhängig und unparteiisch zu arbeiten,
  • nach bestem Wissen und Gewissen zu begutachten,
  • ausschließlich nach den anerkannten Regeln der Technik zu bewerten,
  • und Verschwiegenheit über alle Aufträge zu wahren.

Das Gütesiegel „öffentlich bestellt und vereidigt“ steht daher für höchste fachliche und rechtliche Qualität.

9. Für wen arbeite ich?

Ich erstelle Gutachten und Prüfungen für:

  • Gerichte und Behörden
  • Bauherren, Architekten, Ingenieurbüros
  • Metallbaubetriebe und Auftragnehmer

Versicherungen und Sachverständigenkollegen

Weitere Informationen: Über mich »

10. Welche Schäden prüfe ich besonders häufig?

Risse und Poren an Schweißnähten

Korrosion an Edelstahl- und verzinkten Bauteilen

Abblätternde Beschichtungen

Undichtigkeiten an Fenstern, Türen und Fassaden

Maßabweichungen, Verformungen und Befestigungsfehler

unzureichende Vorspannung an Schraubenverbindungen

Beispiele aus der Praxis: Fallbeispiele Metallbau

Kontakt

Benötigen Sie eine baubegleitende Qualitätssicherung oder Unterstützung bei EN 1090-Audits?

E-Mail: info@metall-sv.de

Telefon: 06131 / 89 39 500 

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