Fallbeispiel 12: Glasgeländer

Mangelhafte Ausführung eines Glasgeländers – Ursachen, Bewertung und empfohlene Maßnahmen

Mängel an Glasgeländern treten häufig nach der Montage auf und betreffen vor allem die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit. Dieses Fallbeispiel zeigt typische Glasgeländer-Mängel, deren Ursachen sowie die fachliche Bewertung durch einen Sachverständigen.

Auftrag und Ausgangssituation

Der Auftraggeber wandte sich an mich, nachdem bei einem neu errichteten Glasgeländer an einem Wohngebäude Unsicherheiten hinsichtlich der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit auftraten.
Das Geländer war als absturzsichernde Verglasung an einem Balkon montiert worden. Bereits kurz nach der Montage wurden sichtbare Bewegungen, Klappergeräusche sowie Unsicherheit beim Anlehnen festgestellt.

Ich wurde beauftragt, die Ausführung des Glasgeländers fachlich zu prüfen und zu bewerten.

Festgestelltes Schadensbild

Bei der Ortsbesichtigung zeigten sich folgende Mängel:

  • spürbare Beweglichkeit der Glasscheiben bei horizontaler Belastung
  • unzureichende Klemmung der Glaselemente in der Halterkonstruktion
  • fehlende oder unvollständige Gummieinlagen zwischen Glas und Metallprofil
  • nicht gleichmäßige Einspannlängen der Gläser
  • sichtbare Kratzer und Kantenbeschädigungen an den Gläsern
  • fehlende Kennzeichnung der verwendeten Verbundsicherheitsgläser

Das Glasgeländer vermittelte insgesamt keinen sicheren Eindruck und entsprach nicht dem üblichen Stand der Technik.

Ursachenanalyse

Die Ursachen der Mängel waren auf mehrere Ausführungs- und Planungsfehler zurückzuführen:

  • Verwendung einer ungeeigneten oder nicht zugelassenen Glashalterkonstruktion
  • Abweichung von den Herstellerangaben der Klemmprofile
  • Fehlende statische Bemessung für die absturzsichernde Verglasung
  • Unzureichende Montagekontrolle während der Ausführung
  • Nichtbeachtung der erforderlichen Resttragfähigkeit bei Glasbruch

Insbesondere die fehlende Abstimmung zwischen Glas, Halterprofil und Befestigung führte zu einer unzureichenden Lastabtragung.

Normative Bewertung

Für Glasgeländer und absturzsichernde Verglasungen gelten unter anderem folgende Regelwerke:

  • DIN 18008 – Glas im Bauwesen
  • DIN 18065 – Gebäudetreppen (bei Geländern an Treppen)
  • DIN EN 1991-1-1 (Eurocode 1 – Horizontallasten)
  • Technische Baubestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung

Nach diesen Regelwerken müssen Glasgeländer so ausgeführt sein, dass sie die erforderlichen horizontalen Nutzlasten sicher aufnehmen und eine ausreichende Resttragfähigkeit gewährleisten.

Diese Anforderungen wurden im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

Folge des Mangels

  • eingeschränkte Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit
  • subjektives Unsicherheitsgefühl der Nutzer
  • erhöhtes Risiko bei Stoß- oder Anprallbelastungen
  • mögliche Verletzungsgefahr bei Glasbruch
  • Haftungsrisiken für den ausführenden Metallbauer

Bei absturzsichernden Bauteilen ist eine mangelhafte Ausführung besonders kritisch.

Empfohlene Maßnahmen

  • Demontage der betroffenen Glaselemente
  • Prüfung der statischen Bemessung des Geländers
  • Verwendung zugelassener Glashalterprofile
  • fachgerechte Montage mit geeigneten Gummieinlagen
  • Kontrolle der Glasqualität (VSG, Scheibendicke, Kantenbearbeitung)
  • Dokumentierte Abnahme nach erneuter Montage

Zusammenfassung

Der festgestellte Mangel am Glasgeländer ist auf eine nicht fachgerechte Ausführung zurückzuführen.
Insbesondere bei absturzsichernden Verglasungen ist eine normgerechte Planung, Bemessung und Montage zwingend erforderlich.

Eine fachliche Prüfung vor Abnahme hätte die Mängel frühzeitig erkennen und vermeiden können.

Hinweis des Sachverständigen

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Metallbauerhandwerk beurteile ich Glasgeländer, absturzsichernde Verglasungen und Metall-Glas-Konstruktionen unabhängig, nachvollziehbar und auf Basis der geltenden Normen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Benötigen Sie eine baubegleitende Qualitätssicherung oder Unterstützung bei EN 1090-Audits?

E-Mail: info@metall-sv.de

Telefon: 06131 / 89 39 500 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.