Technische Sicherheit für Verkauf, Ausschreibungen und Abnahmen im EU-Markt
Die Markteinführung metallischer Bauprodukte in Deutschland und der Europäischen Union ist regelmäßig mit technischen Rückfragen, Prüfungen und Abnahmen verbunden.
Selbst bei sorgfältiger Planung und Fertigung bestehen häufig Unsicherheiten, ob Produkte in der vorgesehenen Form akzeptiert werden.
Eine unabhängige, sachverständige Begleitung in dieser Phase schafft Klarheit und reduziert Risiken beim Übergang von der Fertigung in den Markt.
Warum Markteinführung und Abnahme kritisch sind
In der Praxis treten vor der Markteinführung häufig folgende Situationen auf:
- Auftraggeber stellen technische Rückfragen
- Abnahmen verzögern sich aufgrund unklarer Konformitätsnachweise
- Ausschreibungen erfordern belastbare technische Bewertungen
- Unterschiede in der normativen Auslegung führen zu Diskussionen
Ohne eine klare, fachlich fundierte Einordnung geraten Hersteller schnell in eine Rechtfertigungsposition, die Zeit, Kosten und Vertrauen kostet.
Ziel der Markteinführungs- & Abnahmebegleitung
Ziel der Markteinführungs- und Abnahmebegleitung ist es, technische Klarheit und Akzeptanz zu schaffen.
Hersteller erhalten:
- eine unabhängige fachliche Bewertung des Produktstatus
- eine belastbare Grundlage für Abnahmen und Übergaben
- Sicherheit bei technischen Rückfragen von Auftraggebern oder Dritten
Die Begleitung dient der sachverständigen Einordnung, nicht der Übernahme von Verantwortung für das Produkt.
Inhalt der Markteinführungs- & Abnahmebegleitung
Je nach Projekt und Marktsituation können unter anderem folgende Leistungen Bestandteil der Begleitung sein:
- Abschließende technische Gesamtbewertung
- Einordnung der Normenkonformität aus sachverständiger Sicht
- Erstellung einer unabhängigen gutachterlichen Stellungnahme
- Fachliche Unterstützung bei Abnahmen
- Begleitung bei technischen Rückfragen von Auftraggebern oder Prüfern
Die Inhalte werden projektspezifisch abgestimmt und orientieren sich an den Anforderungen des deutschen und europäischen Marktes.v
Gutachterliche Stellungnahmen als Entscheidungsgrundlage
Gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen der Markteinführung dienen dazu,
- den technischen Sachverhalt klar darzustellen
- Abweichungen oder Besonderheiten nachvollziehbar einzuordnen
- Entscheidern eine belastbare Grundlage zu liefern
Sie werden häufig genutzt:
- bei Abnahmen
- im Rahmen von Ausschreibungen
- zur internen Freigabe von Markteintrittsentscheidungen
Rolle des Sachverständigen
Die Markteinführungs- und Abnahmebegleitung erfolgt durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Metallbau.
Die Tätigkeit ist:
- unabhängig
- unparteiisch
- weisungsfrei
Sie erfolgt auf Grundlage der anerkannten Regeln der Technik und dient der objektiven fachlichen Bewertung.
Mehrwert der unabhängigen Prüfung
Die unabhängige Prüfung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bietet Herstellern eine hohe fachliche Verlässlichkeit und Akzeptanz gegenüber Auftraggebern und Dritten.
Mehr zur Rolle und zum Mehrwert der unabhängigen sachverständigen Prüfung →
Abgrenzung & Haftung
Die Markteinführungs- und Abnahmebegleitung:
- stellt keine Zertifizierung, Zulassung oder behördliche Genehmigung dar
- ersetzt keine CE-Kennzeichnung
- beinhaltet keine Hersteller-, Produkt- oder Ausführungshaftung
Die Verantwortung für Konstruktion, Fertigung, Qualitätssicherung und Markteinführung verbleibt vollständig beim Hersteller.
Eine sachverständige Markteinführungs- und Abnahmebegleitung schafft technische Klarheit, erhöht die Akzeptanz im Markt und reduziert Risiken beim Eintritt in den deutschen und europäischen Markt.
Kontakt
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Telefon: 06131 / 89 39 500
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