Prüfpflichten für Brandschutzabschlüsse

Pflichten, Verantwortlichkeiten und fachliche Bewertung

Brandschutzabschlüsse erfüllen eine zentrale Schutzfunktion im baulichen Brandschutz. Damit diese Funktion im Brandfall zuverlässig gegeben ist, unterliegen sie wiederkehrenden Prüf- und Instandhaltungspflichten.

Fehlende, unzureichende oder nicht dokumentierte Prüfungen können erhebliche rechtliche, versicherungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Metallbauerhandwerk unterstütze ich Betreiber, Eigentümer und Auftraggeber bei der fachlichen Prüfung, Bewertung und Dokumentation von Brandschutzabschlüssen – neutral, nachvollziehbar und gerichtsfest.

Warum sind wiederkehrende Prüfungen erforderlich?

Brandschutzabschlüsse sind mechanische und teilweise elektromechanische Bauteile, die im Laufe der Nutzung beeinträchtigt werden können – etwa durch:

  • Verschleiß
  • Beschädigungen
  • unsachgemäße Nutzung
  • bauliche Veränderungen
  • nachträgliche Eingriffe
  • fehlende Wartung

Nur durch regelmäßige Prüfungen lässt sich sicherstellen, dass:

  • die Schließ- und Schutzfunktion erhalten bleibt
  • die Zulassungsvorgaben eingehalten werden
  • der Ist-Zustand dokumentiert ist
  • Betreiber ihren Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten nachkommen

Wer ist für die Prüfungen verantwortlich?

Die Verantwortung liegt nicht beim Hersteller, sondern bei:

  • Betreibern von Gebäuden
  • Eigentümern
  • Arbeitgebern (Arbeitsstätten)
  • öffentlichen Trägern
  • Facility-Management / Betreiberorganisationen

Der Betreiber ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand sicherzustellen – unabhängig davon, wer die Bauteile geliefert oder eingebaut hat.

Welche Brandschutzabschlüsse unterliegen Prüfpflichten?

Wiederkehrende Prüfungen betreffen unter anderem:

  • Brandschutztüren (z. B. T30, T60, T90)
  • Brand- und Rauchschutztore
  • Rauchschutzabschlüsse (RS)
  • Brandschutzverglasungen
  • Feststellanlagen
  • Sonderkonstruktionen im Metall- und Stahlbau

Prüfintervalle – was ist zu beachten?

Die erforderlichen Prüfintervalle ergeben sich nicht pauschal, sondern u. a. aus:

  • bauordnungsrechtlichen Vorgaben
  • Zulassungen / Prüfzeugnissen
  • Herstellerangaben
  • Brandschutzkonzept
  • Nutzung des Gebäudes

In der Praxis sind Prüfungen z. B.:

  • regelmäßig (häufig jährlich)
  • anlassbezogen (Umbauten, Schäden, Nutzungsänderungen)
  • nach Instandsetzung oder Austausch

erforderlich

Wichtig:
Feste Intervalle dürfen nicht pauschal zugesagt werden – maßgeblich ist immer der konkrete Einzelfall.

Was wird bei einer wiederkehrenden Prüfung kontrolliert?

Typische Prüfpunkte sind:

  • Schließ- und Selbstschließfunktion
  • ordnungsgemäße Funktion von Feststellanlagen
  • Beschädigungen an Türblatt, Rahmen, Tor oder Verglasung
  • Veränderungen oder Manipulationen
  • Übereinstimmung mit Zulassung und Einbauvorgaben
  • Kennzeichnungen und Typenschilder
  • Vollständigkeit der Dokumentation

Dokumentations- und Nachweispflichten

Zu den Betreiberpflichten gehört eine nachvollziehbare Dokumentation, z. B.:

  • Prüf- und Wartungsprotokolle
  • Feststellungen zu Mängeln
  • Maßnahmen zur Instandsetzung
  • Nachweise für Behörden, Versicherungen und Sachverständige

Eine lückenhafte Dokumentation kann im Schadenfall zu erheblichen Nachteilen führen.

Rolle des Sachverständigen

Als Sachverständiger unterstütze ich bei:

  • unabhängiger Prüfung und Bewertung
  • fachlicher Einordnung von Abweichungen
  • Klärung strittiger Zustände
  • Erstellung gerichtsfester Berichte/ Gutachten
  • Unterstützung bei Mängel- und Haftungsfragen

Für wen ist diese Leistung besonders relevant?

  • Betreiber von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäuden
  • öffentliche Einrichtungen
  • Bauherren & Eigentümer
  • Facility-Management
  • Architekten & Fachplaner
  • Rechtsanwälte & Versicherungen

Einsatzgebiet

Von meinem Standort Mainz aus betreue ich Prüfungen und Begutachtungen im gesamten Rhein-Main- und Rhein-Neckar-Gebiet – u. a. in Wiesbaden, Frankfurt am Main, Darmstadt, Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg.
Überregionale Einsätze sind bei besonderen Fragestellungen nach Absprache möglich.

Kontakt

Benötigen Sie eine baubegleitende Qualitätssicherung oder Unterstützung bei EN 1090-Audits?

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Telefon: 06131 / 89 39 500 

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