Pflichten, Verantwortlichkeiten und fachliche Bewertung
Brandschutzabschlüsse erfüllen eine zentrale Schutzfunktion im baulichen Brandschutz. Damit diese Funktion im Brandfall zuverlässig gegeben ist, unterliegen sie wiederkehrenden Prüf- und Instandhaltungspflichten.
Fehlende, unzureichende oder nicht dokumentierte Prüfungen können erhebliche rechtliche, versicherungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Metallbauerhandwerk unterstütze ich Betreiber, Eigentümer und Auftraggeber bei der fachlichen Prüfung, Bewertung und Dokumentation von Brandschutzabschlüssen – neutral, nachvollziehbar und gerichtsfest.
Warum sind wiederkehrende Prüfungen erforderlich?
Brandschutzabschlüsse sind mechanische und teilweise elektromechanische Bauteile, die im Laufe der Nutzung beeinträchtigt werden können – etwa durch:
- Verschleiß
- Beschädigungen
- unsachgemäße Nutzung
- bauliche Veränderungen
- nachträgliche Eingriffe
- fehlende Wartung
Nur durch regelmäßige Prüfungen lässt sich sicherstellen, dass:
- die Schließ- und Schutzfunktion erhalten bleibt
- die Zulassungsvorgaben eingehalten werden
- der Ist-Zustand dokumentiert ist
- Betreiber ihren Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten nachkommen
Wer ist für die Prüfungen verantwortlich?
Die Verantwortung liegt nicht beim Hersteller, sondern bei:
- Betreibern von Gebäuden
- Eigentümern
- Arbeitgebern (Arbeitsstätten)
- öffentlichen Trägern
- Facility-Management / Betreiberorganisationen
Der Betreiber ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand sicherzustellen – unabhängig davon, wer die Bauteile geliefert oder eingebaut hat.
Welche Brandschutzabschlüsse unterliegen Prüfpflichten?
Wiederkehrende Prüfungen betreffen unter anderem:
- Brandschutztüren (z. B. T30, T60, T90)
- Brand- und Rauchschutztore
- Rauchschutzabschlüsse (RS)
- Brandschutzverglasungen
- Feststellanlagen
- Sonderkonstruktionen im Metall- und Stahlbau
Prüfintervalle – was ist zu beachten?
Die erforderlichen Prüfintervalle ergeben sich nicht pauschal, sondern u. a. aus:
- bauordnungsrechtlichen Vorgaben
- Zulassungen / Prüfzeugnissen
- Herstellerangaben
- Brandschutzkonzept
- Nutzung des Gebäudes
In der Praxis sind Prüfungen z. B.:
- regelmäßig (häufig jährlich)
- anlassbezogen (Umbauten, Schäden, Nutzungsänderungen)
- nach Instandsetzung oder Austausch
erforderlich
Wichtig:
Feste Intervalle dürfen nicht pauschal zugesagt werden – maßgeblich ist immer der konkrete Einzelfall.
Was wird bei einer wiederkehrenden Prüfung kontrolliert?
Typische Prüfpunkte sind:
- Schließ- und Selbstschließfunktion
- ordnungsgemäße Funktion von Feststellanlagen
- Beschädigungen an Türblatt, Rahmen, Tor oder Verglasung
- Veränderungen oder Manipulationen
- Übereinstimmung mit Zulassung und Einbauvorgaben
- Kennzeichnungen und Typenschilder
- Vollständigkeit der Dokumentation
Dokumentations- und Nachweispflichten
Zu den Betreiberpflichten gehört eine nachvollziehbare Dokumentation, z. B.:
- Prüf- und Wartungsprotokolle
- Feststellungen zu Mängeln
- Maßnahmen zur Instandsetzung
- Nachweise für Behörden, Versicherungen und Sachverständige
Eine lückenhafte Dokumentation kann im Schadenfall zu erheblichen Nachteilen führen.
Rolle des Sachverständigen
Als Sachverständiger unterstütze ich bei:
- unabhängiger Prüfung und Bewertung
- fachlicher Einordnung von Abweichungen
- Klärung strittiger Zustände
- Erstellung gerichtsfester Berichte/ Gutachten
- Unterstützung bei Mängel- und Haftungsfragen
Für wen ist diese Leistung besonders relevant?
- Betreiber von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäuden
- öffentliche Einrichtungen
- Bauherren & Eigentümer
- Facility-Management
- Architekten & Fachplaner
- Rechtsanwälte & Versicherungen
Einsatzgebiet
Von meinem Standort Mainz aus betreue ich Prüfungen und Begutachtungen im gesamten Rhein-Main- und Rhein-Neckar-Gebiet – u. a. in Wiesbaden, Frankfurt am Main, Darmstadt, Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg.
Überregionale Einsätze sind bei besonderen Fragestellungen nach Absprache möglich.
Kontakt
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Telefon: 06131 / 89 39 500
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